Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung sowie Studienbeitragsverordnung
Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV und Verordnung, mit der die Studienbeitragsverordnung – StubeiV geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Kundgemacht
In Begutachtung seit 03.02.2022, Frist bis Do., 03.03.2022. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 301/2022 (neues Fenster), ausgegeben am 08.08.2022 – 158 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Durch BGBl. I Nr. 20/2021 wurde das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz 2020 - BilDokG 2020) verlautbart, welches das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen - Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002, ersetzt hat. Vor allem diese Änderung hat die vorliegende Neuverlautbarung der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung - UHSBV notwendig gemacht.
Erste wichtige Elemente der letzten Änderungen des Universitätsgesetzes 2002 - UG, des Hochschulgesetzes 2005 - HG, des Fachhochschulgesetzes - FHG und des Privathochschulgesetzes - PrivHG wurden berücksichtigt.
Auf die Änderungen bzw. ob die bisherige Rechtslage übernommen worden ist, wird bei den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen hingewiesen. Bei den Anlagen werden nur Änderungen erläutert.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.