Zum Inhalt springen

EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, Änderung

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Dr. Wolfgang MücksteinAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    11 Stellungnahmen · 36 Tage Frist, endete am 25.06.2021

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 257/2021

Worum geht es?

Ziel

  • Geänderte bzw. neue unionsrechtliche Bestimmungen sind im EU-QuaDG zu berücksichtigen.

Inhalt

  • Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und die Verordnung 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008.
  • Weiters sind Anpassungen betreffend die Bestimmungen zur Einfuhr von Waren erforderlich, da die amtlichen Kontrollen nunmehr durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit erfolgen. Dieses Bundesamt nimmt – auf der Grundlage des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes – GESG, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2021 – seine Tätigkeit mit dem Jahr 2022 auf. Betreffend die Strafen erfolgt eine Anpassung an eine geplante Änderung im LMSVG im Hinblick auf Absenkung des Strafrahmens für Verwaltungsstrafen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, Anpassungen an das Unionsrecht vorzunehmen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Problem und Ziel:

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, Anpassungen an das Unionsrecht vorzunehmen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG ("Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland"), Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG ("Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes") und Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ("Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung und bei Saat- und Pflanzgut auch der Anerkennung" sowie "Ernährungswesen einschließlich Nah-rungsmittelkontrolle").

Kosten:

Es sind keine Kosten für Bund und Länder zu erwarten.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
11
Organisationen
11
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

11 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 11 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 01.07.2021 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1173 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 257/2021 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.