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33. StVO-Novelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    143 Stellungnahmen · 33 Tage Frist, endete am 01.06.2022

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 122/2022

Worum geht es?

Ziel

  • Förderung der sanften Mobilität sowie Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche.

Inhalt

  • Adaptierung der Verhaltensvorschriften im Bereich des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs sowie im Bereich Kinder im Straßenverkehr; Schaffung von Verordnungsermächtigungen für Behörden zur Erreichung der Ziele.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Zur Förderung des Fahrradverkehrs und des Fußverkehrs soll die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Adaptierung erfahren.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Zur Förderung des Fahrradverkehrs und des Fußverkehrs soll die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Adaptierung erfahren.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
143
Organisationen
39
Privatpersonen
77
Nicht öffentlich
27

39 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 39 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 02.06.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1535 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Plenarfassung verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 122/2022 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.