Freiwilligengesetz, Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →30 Stellungnahmen · 17 Tage Frist, endete am 26.05.2023
BGBl. I Nr. 105/2023
Worum geht es?
Ziele
- Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen für Rahmenbedingungen und Strukturen zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland
- Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
- Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
- Verwaltungsvereinfachungen
Inhalt
- Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung und Absicherung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
- Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
- Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer am FSJ/FUJ
- Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Freiwilligengesetz soll die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement normieren. Es soll Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität regeln. Somit soll das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen kreieren. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei sollen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus stehen und nicht ihre Pflichten.
Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Es waren auch Fragen wie die Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement miteinzubeziehen.
Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit deren Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.
Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes sollen in der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert werden sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ sowie des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.
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In Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024 (Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft) wurde das bestehende Freiwilligengesetz 2012 in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung laut Entschließungsantrag (35/E XXVII. GP) bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere die Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft, die Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau (auf Bundesebene, gebietskörperschaftsübergreifend) zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren miteinzubeziehen.
Die Ergebnisse der Evaluierung (10 Handlungsempfehlungen) wurden im Frühjahr 2022 im Rahmen des GovLab Projekts "Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung" einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit deren Durchführung die Interessensgemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.
Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden in der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) / Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) sowie des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.
Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind im besonderen Teil der Erläuterungen dargestellt.
Kompetenzgrundlage:
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das vorliegende Bundesgesetz auf die Kompetenztatbestände des Bundes im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Art. 17 B-VG), "Zivilrecht" (Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG), "Sozialversicherung" (Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG), Stiftungs- und Fondswesen" (Art. 10 Abs. 1 Z 13 B-VG), "Familienlastenausgleich" (Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG) und auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG ("Arbeitsrecht").
Finanzielle Erläuterungen:
Ein allfälliger Förderaufwand nach dem Freiwilligengesetz im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Art. 17 B-VG) richtet sich nach Verfügbarkeit der im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel und erfolgt auf Basis der Verordnung des:der Bundesministers:in für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).
Die Abwicklung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland erfolgt durch die betroffenen Bundesministerien (BMSGPK, BMK). Für den Aufbau der Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich, der Förderung von Freiwilligenzentren, für die langfristige Absicherung des Anerkennungsfonds und für die Absicherung der Förderung des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland) sind allgemeine Budgetmittel erforderlich.
Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich
Der Bund stellt jährliche Zuwendungen in der Höhe von € 300.000 zur Verfügung.
Freiwilligenzentren
Der Bund stellt für die Förderung von Projekten jährliche Zuwendungen in der Höhe von € 1.000.000 zur Verfügung.
Freiwilliges Sozialjahr:
Allgemeine Entwicklung der Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr
*Entwicklung der Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr: weibliche/männliche Teilnehmer:innen
*Die Datenaufbereitung in weibliche/männliche Teilnehmer:innen wird seit 2016 geführt.
Zur Unterstützung in der Durchführung, insbesondere als Zuschuss für das Taschengeld der Teilnehmer:innen stellt der Bund jährliche Zuwendungen in der Höhe von € 4.500.000 zur Verfügung.
Freiwilliges Umweltschutzjahr
Allgemeine Entwicklung der Teilnahme am Freiwilligen Umweltschutzjahr
Entwicklung der Teilnahme am Freiwilligen Umweltschutzjahr weibliche/männliche Teilnehmer:innen
Die Finanzierung zum Ausbau und zur Unterstützung in der Durchführung des Freiwilligen Umweltschutzjahres wird durch jährliche Zuwendungen durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sichergestellt.
Freifahrt (Klimaticket):
Die Finanzierung des Klimatickets wird mit Bezug auf die Bedeckung in der BFG-Novelle 2022 für die vertriebliche und tarifliche Verbesserung des Klimaticket Österreich über das Grundbudget des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sichergestellt. Kostenpunkt: € 1.500.000 jährlich.
Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement:
Für den Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement nach Abschnitt 7 sind vom Bund jährlich € 500.000 zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung für den Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement wird wie bisher im Rahmen der freiwilligenpolitischen Aktivitäten des Ressorts durch die zuständige Fachabteilung erfolgen.
Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland:
Zur Unterstützung der Durchführung eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland stellt der Bund jährliche Zuwendungen in der Höhe von € 3.000.000 zur Verfügung. Diese Zuwendungen sind insbesondere für die zusätzlichen Kosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes wie Reisekosten (Flugkosten), Mobilitätskosten am Einsatzort, Wohnkosten, Taschengeld oder Versicherungen der Teilnehmer:innen zu verwenden. Die Erhöhung des Betrages ergibt sich auf Grundlage der gestiegenen Kosten der letzten Jahre.
Tabellen und Abbildungen des Dokuments stehen hier nicht. Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 30
- Organisationen
- 26
- Privatpersonen
- 4
- Nicht öffentlich
- 0
26 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Sozialwirtschaft Österreich; Geschäftsführer
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Caritas Österreich
- Fundraising Verband Austria; Geschäftsführer
- Hilfswerk Österreich
- Jugend-Umwelt-Plattform JUMP; Freiwilliges Umweltjahr FUJ
- Lebenshilfe Österreich
- Österreichischer Integrationsfonds
- Österreichisches Rotes Kreuz; Rechtsabteilung
- Sport Austria - Österreichische Bundes-Sportorganisation
- Volkshilfe Österreich
- Wiener Hilfswerk
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
- BM f. Finanzen
- Bundesarbeitskammer Wien; Sozialpolitik
- Bundesjugendvertretung
- Diakonie Österreich
- Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreichs (IGFÖ)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik
- Österreichischer Seniorenrat
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
10 von 26 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 30.05.2023 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2085 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Ausschussfassung verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 105/2023 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.