Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →5 Stellungnahmen · 7 Tage Frist, endete am 01.09.2023
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 3/2024
Worum geht es?
Ziel
Verfassungskonforme Ausgestaltung des § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des VfGH
Inhalt
§ 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz soll inhaltlich unverändert verfassungskonform gestaltet werden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Regelung zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) sowie der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) durch die Gesundheitsplanungs GmbH in § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof zum Teil als verfassungswidrig erkannt und soll daher teilweise mit 31. Dezember 2023 aufgehoben werden.
Ohne verfassungskonforme Regelung wären Erlassungen von Verordnungen zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des ÖSG sowie der RSG durch die Gesundheitsplanungs GmbH im Bereich des Art. 10 B-VG nicht mehr zulässig.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 5
- Organisationen
- 5
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
5 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
Die Stellungnahmen wurden am 04.09.2023 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2207 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 3/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.