Zum Inhalt springen

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, Änderung

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    5 Stellungnahmen · 7 Tage Frist, endete am 01.09.2023

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 3/2024

Worum geht es?

Ziel

Verfassungskonforme Ausgestaltung des § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des VfGH

Inhalt

§ 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz soll inhaltlich unverändert verfassungskonform gestaltet werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Regelung zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) sowie der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) durch die Gesundheitsplanungs GmbH in § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof zum Teil als verfassungswidrig erkannt und soll daher teilweise mit 31. Dezember 2023 aufgehoben werden.

Ohne verfassungskonforme Regelung wären Erlassungen von Verordnungen zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des ÖSG sowie der RSG durch die Gesundheitsplanungs GmbH im Bereich des Art. 10 B-VG nicht mehr zulässig.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
5
Organisationen
5
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

5 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen wurden am 04.09.2023 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2207 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 3/2024 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.