Zum Inhalt springen

Arzneimittelgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz, Änderung

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    12 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete am 24.11.2023

  2. Regierungsvorlage

    keine – GP beendet

  3. Parlament

    nicht erreicht

  4. Bundesgesetzblatt

    nicht erreicht

Worum geht es?

Ziel

Durch die vorliegende Novelle sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Lieferengpässen bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit von Arzneimitteln gesetzt werden, um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten zu können.

Inhalt

  • Durch die Neuregelung der Abverkaufsfristen in § 25a AMG soll sichergestellt werden, dass wirksame und sichere Produkte länger am Markt bleiben.
  • Zudem soll mit § 6a AWEG das Verbringen von versorgungskritischen Arzneispezialitäten aus anderen EWR-Staaten erleichtert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Lieferengpässe bzw. die eingeschränkte Verfügbarkeit von Arzneimitteln sind ernst zu nehmende Probleme im Gesundheitssystem, die in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten sind. Insbesondere die daraus resultierende Verknappung von versorgungskritischen Humanarzneispezialitäten erfordert eine Anpassung im Bereich des Arzneimittelrechts. Mit der gegenständlichen Novelle soll dieser Entwicklung im Sinne der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln Rechnung getragen werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
12
Organisationen
11
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

11 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 11 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 27.11.2023 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.