Arzneimittelgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz, Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet
Wie funktioniert das Verfahren? →12 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete am 24.11.2023
keine – GP beendet
Parlament
nicht erreicht
Bundesgesetzblatt
nicht erreicht
Worum geht es?
Ziel
Durch die vorliegende Novelle sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Lieferengpässen bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit von Arzneimitteln gesetzt werden, um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten zu können.
Inhalt
- Durch die Neuregelung der Abverkaufsfristen in § 25a AMG soll sichergestellt werden, dass wirksame und sichere Produkte länger am Markt bleiben.
- Zudem soll mit § 6a AWEG das Verbringen von versorgungskritischen Arzneispezialitäten aus anderen EWR-Staaten erleichtert werden.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Lieferengpässe bzw. die eingeschränkte Verfügbarkeit von Arzneimitteln sind ernst zu nehmende Probleme im Gesundheitssystem, die in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten sind. Insbesondere die daraus resultierende Verknappung von versorgungskritischen Humanarzneispezialitäten erfordert eine Anpassung im Bereich des Arzneimittelrechts. Mit der gegenständlichen Novelle soll dieser Entwicklung im Sinne der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln Rechnung getragen werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 12
- Organisationen
- 11
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
11 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion Recht
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Amt der Tiroler Landesregierung
- österreichische Apothekerkammer; Rechtsabteilung
- PHAGO Verband der österr. Arzneimittel-Vollgroßhändler
- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
10 von 11 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 27.11.2023 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.