Universitätsgesetz, Hochschulgesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →205 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 21.02.2024
BGBl. I Nr. 50/2024
Worum geht es?
Ziele
- Ziel 3: Mittelfristige Deckung des Bedarfs an Lehrkräften für Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz
- Ziel 4: Gewährleistung eines einheitlichen Studienrechts für Lehramtsstudierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
- Ziel 1: Sicherstellung der höchstmöglichen Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr und Forschungsbereich
- Ziel 2: Stärkung der Weiterbildungsangebote im akademischen Bereich
Inhalt
- Maßnahme 1: Ausbau von berufsbegleitenden Studienangeboten im Lehramtsbereich
- Maßnahme 4: Ausbau des Studienangebotes in Fächerbündeln
- Maßnahme 2: Einheitliche Regelungen der Integrität im wissenschaftlichen/künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich für alle hochschulischen Bildungseinrichtungen
- Maßnahme 3: Erleichterter Zugang zum außerordentlichen Bachelorstudium
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Um kurzfristige Bedarfe in regional herausfordernden Gebieten und für den Unterricht in bestimmten Bedarfsfächern sicherzustellen, wurden z.B. Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrerinnen-/Lehrerberuf erweitert, modernisiert und die betreffenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert. Im Rahmen der Initiative „Klasse Job“ wurde eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die den Beruf der Lehrerin/des Lehrers als attraktive und zukunftsorientierte Profession ins Interesse möglichst vieler, junger Menschen rücken und eine moderne und positive Erzählung von Schule unterstützen sollen.
Eine Strukturänderung im Bereich der Lehramtsstudien (180 ECTS-Anrechnungspunkte für Bachelor- und 120 ECTS-Anrechnungspunkte für Masterstudien in allen Altersbereichen) ist Teil dieses großen Maßnahmenpakets zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung.
Mit diesem Gesetzentwurf werden diese umfassenden Strukturänderungen und Weiterentwicklungen im Bereich der Lehramtsstudien umgesetzt. Ziel ist auch der Ausbau von den Lehrerinnen-/Lehrerberuf begleitenden Studienangeboten, sogenannten „professionsbegleitenden“ Studienangeboten, vor allem auf Masterniveau. Auch sollen praktische Erfahrungen, die Studierende bereits als im Dienst stehende Lehrerinnen und Lehrer sammeln, besser in die Curricula und die Gesamtkonzeption der Studien integriert und nutzbar gemacht werden. Zu den Vorschlägen gehören daher der Ausbau dieser professionsbegleitenden Studienangebote sowie die Einrichtung zusätzlicher Angebote wie z.B. „Fächerbündel“
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte:
Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem und für die Zukunft unseres Landes. Wie viele andere Berufssparten benötigt auch der Bildungsbereich neues qualifiziertes Personal. Mit der Initiative "Klasse Job" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde eine breit angelegte Lehrkräfteoffensive gestartet. Als Teil dieser Initiative wird ein breit gefächertes Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem der Lehrkräftebedarf nachhaltig gedeckt und die Qualität des Unterrichts an Österreichs Schulen sichergestellt werden kann.
Um kurzfristige Bedarfe in regional herausfordernden Gebieten und für den Unterricht in bestimmten Bedarfsfächern sicherzustellen, wurden zB Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf erweitert, modernisiert und die betreffenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert.
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Im Rahmen der Initiative "Klasse Job" wurde eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers als attraktive und zukunftsorientierte Profession ins Interesse möglichst vieler, junger Menschen rücken und eine moderne und positive Erzählung von Schule unterstützen sollen. Eine Strukturänderung im Bereich der Lehramtsstudien (180 ECTS-Anrechnungspunkte für Bachelor- und 120 ECTS-Anrechnungspunkte für Masterstudien in allen Altersbereichen) ist Teil dieses großen Maßnahmenpakets zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung.
Mit diesem Gesetzentwurf werden diese umfassenden Strukturänderungen und Weiterentwicklungen im Bereich der Lehramtsstudien umgesetzt. Ziel ist auch der Ausbau von den Lehrerinnen- und Lehrerberuf begleitenden Studienangeboten, sogenannten "professionsbegleitenden" Studienangeboten, vor allem auf Masterniveau. Auch sollen praktische Erfahrungen, die Studierende bereits als im Dienst stehende Lehrerinnen und Lehrer sammeln, besser in die Curricula und die Gesamtkonzeption der Studien integriert und nutzbar gemacht werden. Zu den Vorschlägen gehören daher der Ausbau dieser professionsbegleitenden Studienangebote sowie die Einrichtung zusätzlicher Angebote wie zB "Fächerbündel".
Wesentliche Eckpunkte der mit dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 124/2013 eingeführten "Pädagog/innenbildung Neu" sollen beibehalten werden, ua. die vergleichbare und gleichwertige Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern aller Altersbereiche und damit einhergehend die Verpflichtung zur wissenschaftlichen Vertiefung und der Absolvierung des Masterstudiums für das Lehramt, nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer an mittleren und höheren Schulen, sondern auch im Bereich der Primarstufe.
Von der Änderung der Studienstruktur wird erwartet, dass
- sich die nationale und internationale Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit (auch und insbesondere hin zu Doktoratsstudien) erhöht,
- die Attraktivität des Studiums angesichts generell sinkender Studienanfänger- und Studienanfängerinnenzahlen und eines allgemeinen Fachkräftemangels gesteigert wird sowie
- die Curricula anlässlich der Weiterentwicklung auch inhaltlich entsprechend überarbeitet werden (insbesondere studierendenzentriert, praxisnah und professionsbegleitend, bessere Verschränkung mit der Fort- und Weiterbildung).
Auf Grundlage dieser vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen müssen alle Curricula für die Lehramtsstudien neu konzipiert werden. Dabei ist der Erhalt der hohen Qualität der Studienangebote ein besonders großes Anliegen.
Darüber hinaus soll das Modell des "Quereinstiegs" nun auch für die Bereiche der Sekundarstufe (Berufsbildung) ermöglicht werden. Damit sollen der Beruf der Lehrerin oder des Lehrers und vor allem der Ein- und Umstieg in diese Profession für Personen mit fachlich geeigneter langjähriger Berufserfahrung und entsprechendem qualifizierendem Vorstudium attraktiver gemacht werden.
Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich ist von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und bildet die Grundlage für eine vertrauenswürdige Wissenschaft. Wissenschaftliches Fehlverhalten führt immer zu einem starken Vertrauensverlust und schwächt damit den Stellenwert von Wissenschaft in der Gesellschaft. Die Sicherung der Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich obliegt daher nicht nur der "scientific community", sondern auch der Gesellschaft, die durch den Gesetzgeber Rahmenvorgaben zur Sicherung der Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich schafft. Da Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich Teil der Qualitätssicherung ist, wird die Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich ins Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), BGBl. I Nr. 74/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2021, aufgenommen. Hochschulische postsekundäre Bildungseinrichtungen übernehmen Verantwortung hinsichtlich der Sicherung der Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich bei der Satzungsgestaltung im Rahmen ihrer Autonomie.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (abrufbar unter folgendem Link: https://oeawi.at/richtlinien/) sowie auf den Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft (abrufbar unter folgendem Link: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:91cf68d5-511e-4413-81edd71896f16e7c/Praxisleitfaden/) verwiesen.
Zusätzlich zur Plagiatsbestimmung wurde mit der Novelle BGBl. I 93/2021 das "Ghostwriting" als ein Aspekt der Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb aufgenommen. Außerdem wurde in § 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) als weiterer leitendender Grundsatz der Universität die "Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität" aufgenommen.
Mit der vorliegenden Novelle werden nun einzelne Begriffsbestimmungen zur Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich aus dem UG herausgenommen, systematisiert und als einheitliche Begriffsbestimmungen für alle hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen ins HS-QSG aufgenommen. Entsprechende Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002, Privathochschulgesetz, Fachhochschulgesetz und Hochschulgesetz 2005 werden adaptiert. Detailliertere Ausführungen zur Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbereich, zur guten wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis und zu wissenschaftlichem und künstlerischem Fehlverhalten sind in die Satzungen der hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen aufzunehmen. Weitere vorgeschlagene Änderungen im HS-QSG betreffen Anpassungen im Akkreditierungsverfahren und verfahrensrechtliche Vorschriften.
Die internationale Mobilität wird durch die neue Begriffsbestimmung "Kurzzeitmobilität" gefördert. Zugleich werden Anerkennungsmöglichkeiten für positiv absolvierte Prüfungen und andere Studienleistungen von außerordentlichen Studierenden geschaffen. Im Zuge dessen findet auch der Begriff Microcredentials erstmals Eingang in das österreichische Studienrecht.
Die internationale Mobilität insbesondere außerordentlicher Studierender wird durch die neue Begriffsbestimmung "Kurzzeitmobilität" im Ausmaß von bis zu 15 ECTS-Anrechnungspunkten gefördert und zugleich werden Anerkennungsmöglichkeiten geschaffen. Im Zuge dessen wird der im Europäischen Hochschulraum (EHR) entwickelte Begriff der Microcredentials erstmalig in das österreichische Universitätsrecht aufgenommen.
Die Umsetzung der Durchlässigkeit zwischen hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen wird durch eine neue Kooperationsmöglichkeit in den Bereichen Lehre, Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Verwaltung, wobei jedenfalls eine Universität beteiligt sein muss, realisiert.
Die Bestimmungen zur hochschulischen Weiterbildung, die mit der Novelle BGBl. I Nr. 177/2021 sektorenübergreifend neu geregelt wurden, werden in einzelnen Bestimmungen adaptiert, um die Zielsetzungen der Reform weiter zu unterstützen.
Die Stärkung der Weiterbildungsangebote im akademischen Bereich erfolgt durch einen erleichterten Zugang zum außerordentlichen Bachelorstudium. In Umsetzung der MINT-Strategie im Hochschulbereich werden die akademischen Grade "Bachelor of Engineering (Continuing Education)", abgekürzt "BEng (CE)" sowie der "Master of Engineering (Continuing Education)", abgekürzt "MEng (CE)" vorgesehen.
Ein weiteres zentrales Thema stellt die Novellierung der Bestimmungen des Privathochschulgesetzes - PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2021, dar, die die institutionelle Weiterentwicklung stärken und die Berichtspflichten ergänzen sollen sowie Adaptierungen zur hochschulischen Weiterbildung umfassen.
Auch für das Fachhochschulgesetz - FHG, BGBl. I Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2021, ergibt sich Änderungsbedarf aus rechtsentwickelnder Sicht.
Kompetenzrechtliche Grundlagen:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung der vorgeschlagenen Änderungen des Universitätsgesetzes 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2023, des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes - HS-QSG, BGBl. I Nr. 74/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2021, des Hochschulgesetzes 2005 - HG, BGBl. I Nr. 30/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2022, des Fachhochschulgesetzes - FHG, BGBl. Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2021, sowie des Privathochschulgesetzes - PrivHG, BGBl. I Nr. 177/2021, gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich aus den Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt sowie für die Länder und die Gemeinden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
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Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 205
- Organisationen
- 148
- Privatpersonen
- 48
- Nicht öffentlich
- 9
148 Stellungnahmen von 146 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Verein zur Förderung des physikalischen und chemischen Unterrichts VFPC
- Netzwerk Unterbau Wissenschaft (NUWiss)
- Österreichische Gesellschaft für Fachdidaktik (ÖGFD)
- Beirat für die Lehre in GSP im Verbund LehrerInnenbildung West
- Österreichische Hochschüler*innenschaft; Studienrichtungsvertretung ÖH Institut für künstlerisches Lehramt Akademie der bildenden Künste Wien
- Gesellschaft für Geschichtsdidaktik Österreich (GDÖ); Vorstand
- IGPB – Interessengemeinschaft Politische Bildung
- Universität Wien; Fachbereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Institut für Germanistik
- Paris-Lodron-Universität Salzburg; School of Education
- Universität Innsbruck; Curriculum-Kommission Lehramt
- Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)
- Gewerkschaft GPA
- Zoologisch-Botanische Gesellschaft in Österreich
- Universität Wien; Institut für Germanistik
- Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Steiermark
- Standesvertretung des Lehrpersonals an Pädagogische Hochschulen
- Hochschulvertretung PHOÖ; STV Sekundarstufe
- Arbeitsgruppe Physikdidaktik Konferenz der physikdidaktischen Arbeitsbereiche in Österreich
- FV Lehramt der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck
- Universitätslehrgang 'Management und Leadership für Frauen'
- Österreichische Gesellschaft für Sprachendidaktik (ÖGSD)
- Österreichische Mykologische Gesellschaft
- HochschülerInnenschaft an der TU Graz
- Bundesarbeitskammer; Abteilung Lehrausbildung und Bildungspolitik
- Universität Innsbruck, Rektorat
- Österreichische Gesellschaft für Germanistik (ÖGG)
- Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH)21.02.20242 Stellungnahmen1 Zustimmung gesamt
- Studien- und Fakultätsvertretung Chemie der Universität Wien
- Bundeskanzleramt
- Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten
- LIMAK Austrian Business School GmbH
- Österreichische Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen (ÖFEB)
- Technische Universität Wien; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
- Universität Innsbruck; Büro für Südtirolagenden
- Universität Wien; Rektorat
- AG Primar-/Elementarstufe des Österreichischen Forums Deutschdidaktik; AG Primar-/Elementarstufe
- HochschülerInnenschaft an der Universität Graz
- Amt der Tiroler Landesregierung, Verfassungsdienst
- Zentralausschuss für die UniversitätslehrerInnen
- Akademie der bildenden Künste Wien
- Akademie der Bildenden Künste Wien; Vizerektorat für Kunst und Lehre
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der NÖ Landesregierung
- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Johannes Kepler Universität Linz
- BM f. Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Caritas Österreich / Schulträgerkooperation; Schulträgerkooperation
- Didaktikkommission der Österreichischen Mathematischen Gesellschaft (ÖMG)
- DIVOS - DirektorInnenverband Österreichischer Schulen für Sozialberufsbildung
- Fachhochschule Salzburg GmbH; Rektorat
- Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz; Rechtsreferat
- Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien; Zentrumsvertretung Lehrer*innenbildung
- Hochschüler_innenschaft Mozarteum und Hochschüler_innenschaft Universität Salzburg
- Hochschüler:innenschaft an der Medizinischen Universität Wien
- Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenkultur Wien (ÖH BOKU)
- Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien (ÖH Uni Wien); Referat für Bildung und Politik
- Industriellenvereinigung; Bildung und Gesellschaft
- Institut für Geographie und Regionalforschung
- Johannes Kepler Universität - JKU; Abteilung für Bildungsforschung
- Johannes Kepler Universität Linz; Institut für Management Accounting
- Johannes Kepler Universität; Rektorat
- Medizinische Universität Wien; Rektorat
- Medizinische Universität Wien; Senat
- ÖDaF (Österreichischer Verband für Deutsch als Fremd*Zweitsprache)
- Österreichischer Behindertenrat
- Österreichischer Familienbund
- Pädagogische Hochschule Kärnten; Rektorat
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg - Privatstiftung; Stabsstelle Qualitätsmanagement
- Paris Lodron Universität Salzburg
- Rechnungshof
- Senat der Kunstuniversität Linz
- Sigmund Freud PrivatUniversität
- Studienrichtungsvertretung Romanistik der Universität Graz; Romanistik
- Technische Universität Wien; Betriebsrat f. d. wissenschaftl. und künstlerische Universitätspersonal; Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal
- Universität für Angewandte Kunst; Rektorat
- Universität Mozarteum Salzburg; Rektorat / Senat
- Universität Wien, Zentrum für Lehrer*innenbildung, SPL 49
- Universität Wien; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV)
- Verein Helping Hands; Rechtsberatung
- Vereinigung Pädagogischer Führungskräfte Austria (VPFA)
- Curricula-Kommission des Instituts für Romanistik an der Universität Graz; Studentische Mitglieder der Curricula-Kommission der Romanistik an der Universität Graz
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
- Gustav Mahler Privatuniversität für Musik
- Hochschulen St. Pölten Holding GmbH; Geschäftsführung
- Katholischer Familienverband Österreichs; Bildung
- Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems; Rektorat
- mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
- Medizinische Universität Innsbruck; Lehr- und Studienorganisation
- Medizinische Universität Innsbruck; Recht & Compliance
- NeBÖ- Netzwerk elementare Bildung Österreich
- ÖDV-AHS, Verband der AHS-Direktor:innen Österreichs
- OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung
- ÖPUK - Österreichische Privatuniversitätenkonferenz; Vorstand20.02.20242 Stellungnahmen
- Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität
- Österreichische Geologische Gesellschaft ÖGG; Vorstand
- Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
- Pädagogische Hochschule Tirol; Rektorat
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum; Rektorat
- Referat Bildung & Politik (ÖH) Kunstuniversität Linz
- Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen
- Senat der Universität Wien
- SMBS - University of Salzburg Business School GmbH
- Technische Universität Graz; Rektorat
- Technische Universität Wien; Rektorat
- Thematisches Netzwerk Ernährung
- Universität Klagenfurt; Rektorat
- Verbund West - LehrerInnenbildung West
- Volksanwaltschaft
- Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds WWTF
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Netzwerk Studium
- Österreichische Universitätenkonferenz
- Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw); Studienkommission Lehramt u. musikpädagogische Institute der mdw
- Universität für Weiterbildung Krems; Rektorat
- Universität Wien; Büro des Rektorats für Verbund Nord Ost
- Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria; Geschäftsführung
- ARGE GLUNA (Arbeitsgem. öst. AK für Gleichbehandlungsfragen)
- Fachhochschule des BFI Wien; Betriebsrat
- Fakultätsvertretung an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck
- Hochschüler*innenschaft der Pädagogischen Hochschule Steiermark
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Wien
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Fachhochschule St. Pölten; Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement
- Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg
- IMC Fachhochschule Krems GmbH; Hochschulleitung
- Medizinische Universität Graz; Büro des Rektors
- Veterinärmedizinische Universität Wien; Rektorat
- Fachhochschule Burgenland; Geschäftsführung / Rektorat
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Berufsschule
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Landwirtschaftslehrerinnen und -lehrer
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat
- Pädagogische Hochschule Vorarlberg; Curricularkommission Sekundarstufe Allgemeinbildung
- Universität Graz; Rektorat
- Fachhochschul-Konferenz
- Fachhochschule des BFI Wien; Hochschulleitung
- Österreichische Sportwissenschaftliche Gesellschaft (ÖSG)
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Bildungspolitik
- MCI | DIE UNTERNEHMERISCHE HOCHSCHULE; Rektorat
- Universität für Weiterbildung Krems; Senat
- Betriebsrat der Angestellten am MCI Internationale Hochschule GmbH; Betriebsrat
- Betriebsrat FH CAMPUS 02
- BM f. Finanzen
- Österreichische Akademie der Wissenschaften; Stabsstelle Recht und Compliance
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Die Stellungnahmen wurden am 22.02.2024 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2504 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Ausschussfassung verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 50/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.