Psychotherapiegesetz; Musiktherapiegesetz, Psychologengesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →159 Stellungnahmen · 27 Tage Frist, endete am 08.02.2024
BGBl. I Nr. 49/2024
Worum geht es?
Ziele
- Akademisierung der Psychotherapieausbildung
- Gesamthafte Qualitätssicherung
- Anpassung der Regelungen betreffend den Psychotherapiebeirat und Einführung eines berufsspezifischen Gremiums
- Vereinheitlichung der Regelungen im Bereich des sogenannten Beschwerdemanagements
- Anpassung der Vollziehungskompetenzen vom Musiktherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Psychotherapiegesetz betreffend Beschwerden
- Normierung eines Musiktherapiebeirates
- Klarstellung der Stellung der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Fachausbildung unter Lehrsupervision
- Erlassung eines neuen Psychotherapiegesetzes mit einer akademisierten Psychotherapieausbildung sowie Konkretisierung des Berufsbildes, der Berufsausübung und der Berufspflichten
- Vereinheitlichung der Regelungen und Zuständigkeiten in den Bereichen des Beschwerdemanagements samt Überführung an die Länder im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung
- Öffentliche Führung der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Fachausbildung unter Lehrsupervision
Inhalt
- Einrichtung eines Bachelorstudiums gemäß PthG 2024 und eines Masterstudiums der Psychotherapie
- Einrichtung eines berufsspezifischen Gremiums und Neubesetzung des Psychotherapiebeirates
- Einführung eines Bachelor- und Masterstudiums der Psychotherapie, einer dritten postgraduellen Phase sowie der psychotherapeutischen Approbationsprüfung
- Berufsbild wird durch eine umfassende Formulierung und einer Akzentuierung dieser Berufsgruppe verdeutlicht
- Konkretisierungen der Berufspflichten, deren Notwendigkeit in der Berufsausübung durch die Weiterentwicklung während der letzten 30 Jahre ersichtlich geworden ist
- Überführung der Zuständigkeit zur Vollziehung (mit Ausnahme der Listenführung) an die Länder im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der Reformbedarf der Psychotherapieausbildung in Österreich ist hauptsächlich den Veränderungen durch den Bolognaprozess (Bachelor- und Masterstudien) geschuldet. Die Reform soll die fachliche Qualität durch eine universitäre Ausbildung sicherstellen, wobei die Zusammenarbeit mit psychotherapeutischen Ambulanzen, möglicherweise in Kooperation mit Sozialversicherungsträgern, ermöglicht werden soll.
Sie zielt darauf ab, den Anteil der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten mit einem universitären Abschluss von derzeit über 70 Prozent auf 100 Prozent zu erhöhen. Die bestehenden Ausbildungseinrichtungen sollen durch Übergangszeiten und universitäre Kooperationen integriert werden.
Auch dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) ist die Akademisierung der psychotherapeutischen Ausbildung seit Langem ein Anliegen. Wesentliche Neuerung in der Psychotherapieausbildung soll insb. die Einführung des dritten Ausbildungsabschnitts darstellen, in dem u. a. dem Wunsch der gesetzlichen Sozialversicherung für das Vorliegen von „besonderer Krankenbehandlungserfahrungen“ gefolgt und der Schwerpunkt auf die praktische Tätigkeit gesetzt werden soll. Diese Tätigkeiten sollen im Wesentlichen in Psychiatrien, psychotherapeutischen Ambulanzen, Primärversorgungseinrichtungen und entsprechenden Einrichtungen mit klinikartigen Settings erfolgen.
Die systematische, fallbezogene Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, wie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, soll gegeben sein. Die Reform soll eine multiprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe(-angehörigen), die Ausweitung psychotherapeutischer Leistungen und einen Fokus auf die Kindergesundheit ermöglichen. Eine Analyse zeigt, dass derzeit nur etwa die Hälfte der psychotherapiebedürftigen Bevölkerung behandelt wird.
Die Reform will auch den steigenden Bedarf an Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten bis 2040 berücksichtigen, wobei verschiedene Szenarien und Versorgungsziele berücksichtigt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
- PDFHTML
Verhältnismäßigkeitsprüfung
- PDFHTML
Anlage
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 159
- Organisationen
- 93
- Privatpersonen
- 53
- Nicht öffentlich
- 13
93 Stellungnahmen von 91 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Studienvertretungen Psychologie der Universitäten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg, Wien
- Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) gemeinsam mit VÖPP und STLP; Präsidium
- Studierendenvertretung Psychologie Uni Wien
- ÖAGG Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik
- ÖAS Österreichische Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie und systemische Studien; Vorstand
- Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse
- Netzwerk Psychotherapiegesetz Neu
- ÖAKBT Österreichischer Arbeitskreis für Konzentrative Bewegungstherapie; Vorstand und Ausbildungsleitung
- Studienvertretung/Institutsgruppe Bildungswissenschaft
- KAI Konferenz der Ausbildungsinstitute; systemische familientherapie
- Österreichische Gesellschaft für Psychologie
- Akademie für Psychotherapeutische Medizin
- GkPP, Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen
- Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG); Fachsektion Psychodrama
- Kollektiv zukünftiger Psychotherapeut:innen
- Universität für Weiterbildung Krems; Rektorat
- Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM)
- Tiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin - TGAM
- ÖGATAP - Österreichische Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie und allgemeine Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch-Psychoanalytischer Dachverband (TPD)
- Österreichische Fachhochschul-Konferenz (FHK)
- Ergotherapie Austria - Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs; Berufspolitik
- Institut für Integrative Gestalttherapie Wien
- Österreichischer Verein für Individualpsychologie
- Wissenschaftliche Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin (WGPM)
- Fakultät für Psychologie der Universität Wien
- Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin; WMA GmbH
- Österreichische Akademie für Psychotherapie (ZAP); Zentrum für Angewandte Psychologie GmbH
- Universität Graz; Rektorat
- Universität Wien
- Österreichische Akademie für Psychologie (AAP); Geschäftsführung
- FORUM Personzentrierte Psychotherapie, Ausbildung und Praxis
- Bundesarbeitskammer; Sozialversicherung
- Österreichische Gesellschaft für Sozialpsychiatrie
- Institut für Psychologie der Universität Klagenfurt
- Österr. Gesellschaft f. Psychosomatik u. Psychotherapeutische Medizin i. d. Allgemeinmedizin (ÖGPAM)
- Österreichische Balintgesellschaft
- Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin (ÖGPPM)
- Österreichischer Behindertenrat
- Wiener Psychoanalytische Vereinigung
- Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
- Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
- Datenschutzbehörde; Datenschutzbehörde18.01.20242 Stellungnahmen2 Zustimmungen gesamt
- die Boje - Individualpsychologisches Zentrum
- ITAP - Institut für Transaktionsanalytische Psychotherapie
- ULV Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- Medizinische Universität Innsbruck; Büro des Rektorates
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- IMC Fachhochschule Krems GmbH; Hochschulleitung
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Fachhochschule des BFI Wien
- Österreichische Akademie für Sexualmedizin
- Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP)
- Österreichische Gesellschaft für Neuropsychopharmakologie und Biologische Psychiatrie
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Bundeskanzleramt
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung08.02.20242 Stellungnahmen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik
- ARGE Psychotherapie GmbH; Administration
- Ärztliche Gesellschaft für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin in Tirol
- Bertha von Suttner Privatuniversität, St. Pölten; Psychotherapie
- Berufsverband der Soziologinnen und Soziologen Österreichs
- Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen; Rechtsabteilung
- BM f. Finanzen
- BM f. Justiz
- Bundeskanzleramt, Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung; Abteilung Gewaltprävention und Gewaltschutz
- Gesundheit Österreich GmbH; Psychosoziale Gesundheit
- Johannes Kepler Universität Linz; Rektorat
- Medizinische Universität Graz
- MTD-Austria
- ÖGP JuWis (Jungwissenschaftler*innen der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie)
- Österreichische Gesellschaft für Alterspsychiatrie & Psychotherapie (ÖGAPP)
- Österreichische Gesellschaft für Analytische Psychologie
- Österreichische Gesellschaft für Verhaltenstherapie; ÖGVT
- Österreichische Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik - Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik
- Österreichische Universitätenkonferenz
- Österreichischer Arbeitskreis für Tiefenpsychologische Transaktionsanalyse ÖATA
- Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen
- pro mente Austria-Österr. DV der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit
- Sigmund Freud PrivatUniversität
- Universität Klagenfurt; Rektorat
- Verein "HeVio" - Health and Violence
- Wiener Institut für Transaktionsanalyse; WITA
- Fachhochschule Wiener Neustadt
- Rechnungshof
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
- Universitätengewerkschaft wissenschaftliches künstlerisches Personal in der GÖD
- Institut für Erziehungshilfe
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Die Stellungnahmen wurden am 09.02.2024 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2503 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Ausschussfassung verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 49/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.