EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Johannes RauchAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet
Wie funktioniert das Verfahren? →14 Stellungnahmen · 32 Tage Frist, endete am 05.04.2024
keine – GP beendet
Parlament
nicht erreicht
Bundesgesetzblatt
nicht erreicht
Worum geht es?
Ziel
Effizienzsteigerung der Verwaltungsabläufe
Inhalt
Verfahren werden nun vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit abgewickelt.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen weitere Aufgaben für das Bundesamt für Verbrauchergesundheit festgelegt werden. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll sich gleichfalls eine Verschiebung der Zuständigkeit ergeben. Zum einen sollen Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit hinsichtlich der Prüfung von Anträgen für garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben bei Spirituosen sowie für die Zulassung nichtbiologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete biologische Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen erweitert werden; zum anderen soll die Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übertragen werden. Darüber hinaus sollen Anpassungen im Bereich eines Gremiums zur Harmonisierung der amtlichen Kontrolle vorgenommen werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Problem und Ziel:
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen in Bezug auf das Bundesamt für Verbrauchergesundheit weitere Aufgaben festgelegt werden. Infolge Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ergibt sich gleichfalls eine Verschiebung der Zuständigkeit. Des Weiteren werden Anpassungen im Bereich eines Gremiums zur Harmonisierung der amtlichen Kontrolle vorgenommen.
Kompetenzgrundlage:
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG ("Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland"), Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG ("Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes") und Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ("Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung und bei Saat- und Pflanzgut auch der Anerkennung" sowie "Ernährungswesen einschließlich Nahrungsmittelkontrolle").
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Da durch den Entwurf in Angelegenheiten, die in mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen sind, nicht der Landeshauptmann und die ihm unterstellten Landesbehörden mit der Vollziehung betraut werden, darf das vorgeschlagene Bundesgesetz gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG nur mit Zustimmung der beteiligten Länder kundgemacht werden.
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Kosten:
Es sind keine Mehrkosten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu erwarten.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 14
- Organisationen
- 14
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
14 Stellungnahmen von 13 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht28.08.20242 Stellungnahmen
- Tiroler Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Bio Austria
- BM f. Finanzen
- Bundesanstalt Statistik Österreich
- Land Salzburg; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- Interessengemeinschaft der Kontrollstellen Österreich (IG-Biokontrollstellen); Sprecher, Vorsitzender
- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien; Konsumentenpolitik
- Bundeskanzleramt
10 von 13 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 08.04.2024 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Für die XXVII. Gesetzgebungsperiode ist der weitere Weg der Entwürfe nicht erfasst.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob aus diesem Entwurf eine Regierungsvorlage wurde, lässt sich hier nicht sagen – das ist eine Lücke im Datenbestand, kein Befund über den Entwurf. Regierungsvorlagen aus dieser Periode verzeichnet das Parlament sehr wohl; nur der Bezug zum Ministerialentwurf fehlt in den Daten.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.