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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    129 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 28.10.2020

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 150/2021

Worum geht es?

Ziele

  • Steigerung der jährlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mengenwirksam um 27 TWh
  • Integration des Energiesystems
  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit
  • Erweiterung des Informationsgehalts des Ladestellenverzeichnisses für öffentlich zugängliche Ladepunkte
  • Erhöhung des erneuerbaren Anteils in der Fernwärme

Redaktion: oesterreich.gv.at

Inhalt

  • Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse
  • Investitionszuschüsse für die Errichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Stromspeichern
  • Einrichtung einer konzessionierten EAG-Förderabwicklungsstelle
  • Ermöglichung der Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  • Einführung eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  • Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften
  • Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung
  • Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
  • Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Regelungen zur Einführung einer Netzreserve
  • Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte
  • Einrichtung einer konzessionierten Servicestelle für erneuerbare Gase
  • Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber
  • Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
  • Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis
  • Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG
  • Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
  • Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen) Regulierung von dritten Zahlungsdienstleistern
  • Einführung der starken Kundenauthentifizierung bei der Durchführung von Online-Zahlungen
  • Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Rahmen der Neugestaltung eines dem europäischen Beihilferecht entsprechenden Regelwerks zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung sollen mit dem vorliegenden Gesetzespaket wesentliche Regelungsbereiche des "Saubere Energie für alle Europäer"-Paketes umgesetzt und damit einhergehend wichtige Systeminnovationen implementiert werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben für eingeladene Institutionen

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
129
Organisationen
88
Privatpersonen
37
Nicht öffentlich
4

88 Stellungnahmen von 87 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 87 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 29.10.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 733 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Aus dem Entwurf ging außerdem 471 d.B. (neues Fenster) hervor.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Plenarfassung verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2021 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.