Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz, Pensionskassengesetz, u.a., Änderung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen
Im Parlament
Wie funktioniert das Verfahren? →30 Stellungnahmen · 27 Tage Frist, endete 04.06.2026
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziele
- Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
- Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital
Inhalt
- Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG
- Einführung eines Rechtsanspruchs im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer
- Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten
- Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag
- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.
Die Begutachtung ist vorbei – zur Regierungsvorlage 592 d.B. kann im Nationalrat weiter Stellung genommen werden.
Eine veröffentlichte Frist gibt es dafür nicht – möglich, solange der Nationalrat den Text behandelt. Die Begutachtungsfrist endete am 04.06.2026.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Grundlagen des Gesetzesentwurfes:
Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), des Pensionskassengesetzes (PKG) sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die des im Ministerratsvortrag "Beschäftigung und soziale Absicherung im Alter" im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.
Hauptgesichtspunkte des Gesetzesentwurfes:
Wesentliche Elemente des Vorschlages sind
- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG,
- Einführung von Rechtsansprüchen im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) für Beiträge aus der Abfertigung Neu im BMSVG,
- Regelungen zur Effizienzsteigerung und Senkung von Verwaltungskosten im BMSVG,
- Schaffung der gesetzlichen Grundlagen im BMSVG für die automatische Zusammenführung mehrerer beitragsfreier Konten auf ein aktives Konto bei einer BV-Kasse (Beseitigung der Kontenzersplitterung),
- Schaffung einer Regelung im BPG, dass die aus Eigenbeiträgen finanzierte Anwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgefunden werden kann und einer Abfindungsmöglichkeit im PKVG
- Nachvollzug der BMSVG-Änderungen im LAG
- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz
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Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 1 B-VG (Bundesverfassung), Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG (Bundesfinanzen und Monopolwesen) und § 7 F-VG 1948, Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG (Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen) und auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG ("Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht"), sowie hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen und Arbeiter auf Artikel 11 Abs. 1 Z 9 B-VG ("Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt").
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 30
- Organisationen
- 27
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 1
27 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Aktuarsvereinigung Österreich (AVOe)
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Finanzen
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Finanzmarktaufsicht (FMA); Internationale Angelegenheiten & Legistik
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
- Grüne - Generation plus Österreich
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Österreichischer Seniorenrat
- Rechnungshof
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
- Bundeskanzleramt
- Österreichische Landarbeiterkammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik
- Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
- Wiener Börse AG; Legal & Compliance
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Stabsabteilung Verfassung und Recht
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Bundesverwaltungsgericht; Präsidium
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PEKABE)
- Datenschutzbehörde
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Die Stellungnahmen wurden am 05.06.2026 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 592 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Ausschussfassung verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.