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42. KFG-Novelle

Kraftfahrgesetz, Änderung (42. KFG-Novelle)

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturÜbermittelt von Peter HankeAuf parlament.gv.at ansehen

Bisher keine Regierungsvorlage

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    63 Stellungnahmen · 18 Tage Frist, endete 31.05.2026

  2. Regierungsvorlage

    bisher keine · seit 02.06.2026 beim Ressort

  3. Parlament

    ausstehend

  4. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziel

Entbürokratisierung und Reduzierung des finanziellen und zeitlichen Aufwands für Kfz-Halterinnen/Kfz-Halter im Bereich der wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen

Inhalt

Neufestsetzung der Begutachtungsintervalle für bestimmte Fahrzeugklassen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

  • Als Maßnahme des Deregulierungs- und Entbürokratisierungspakets der Regierung sollen im Bereich des Kraftfahrwesens die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung ("Pickerlüberprüfung" oder § 57a Begutachtung) für alle Fahrzeuge, die bislang unter die 3:2:1 Regelung gefallen sind, auf ein Intervall 4:2:2:2:1 verlängert werden.
  • Um den Verwaltungsaufwand für die zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Werkstätten zu reduzieren, soll die in § 57a Abs 4 Kraftfahrgesetz (KFG) vorgesehene fünfjährige Aufbewahrungspflicht einer zweiten Ausfertigung des Gutachtens gestrichen werden.
  • Die Kontrolltätigkeit und Führung entsprechender Aufzeichnungen für die Lenk- und Ruhezeiten sollen auf die Straßenaufsichtsorgane erweitert werden.
  • Eine Grundlage für die elektronische Erstellung der Prüfnachweise bei der Fahrtenschreiberüberprüfung soll geschaffen werden.
  • Die Möglichkeit, mehrere Deckkennzeichen pro Fahrzeug zuzuweisen, soll auf Fahrzeuge der Militärpolizei und der militärischen Nachrichtendienste sowie der Bundesfinanzverwaltung ausgedehnt werden.
  • Der den Abgabenbehörden des Bundes, dem Amt für Betrugsbekämpfung sowie der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gewährte Zugriff auf bestimmte in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeicherte Fahrzeugdaten soll auf weitere Daten ausgedehnt werden.
  • Um LKW-Kontrollen zu erleichtern, soll einerseits klargestellt werden, dass die Kontrollorgane Firmenplomben öffnen dürfen, und es soll andererseits vorgeschrieben werden, dass bei Fahrzeugen mit XL-Aufbauten das XL-Zertifikat mitgeführt werden muss.
  • Aufgrund der ersten Erfahrungen mit der neuen Ausbildung von Fahrlehrerinnen/Fahrlehrern und Fahrschullehrerinnen/Fahrschullehrern und der Fahrschuldatenbank sollen einige Anpassungen vorgenommen werden.
  • Die bisherige Grenze von 2.180 Euro für die vorläufige Sicherheit soll auf 6.500 Euro angehoben werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

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Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
63
Organisationen
26
Privatpersonen
32
Nicht öffentlich
5

26 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 26 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 02.06.2026 an das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Für die XXVIII. Gesetzgebungsperiode ist der weitere Weg der Entwürfe nicht erfasst.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob aus diesem Entwurf eine Regierungsvorlage wurde, lässt sich hier nicht sagen – das ist eine Lücke im Datenbestand, kein Befund über den Entwurf. Regierungsvorlagen aus dieser Periode verzeichnet das Parlament sehr wohl; nur der Bezug zum Ministerialentwurf fehlt in den Daten.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.