Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – Bundeskanzleramt
Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und FamilieÜbermittelt von Claudia PlakolmAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →6 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete 23.05.2025
BGBl. I Nr. 50/2025
Worum geht es?
Ziel
Das Bundesgesetz Bundesstelle für Sektenfragen entspricht den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz -IFG Inhalt
Inhalt
Anpassung der entsprechenden Normen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Bundesstelle für Sektenfragen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Da ihr jedoch keine Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen sind, sind die Bestimmungen nach Maßgabe des § 16 IFG anzuwenden.
Mit 1. September 2025 wird das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) in Kraft treten. Die Materiengesetze sind anzupassen, damit die Erfüllung der darin festgelegten Pflichten uneingeschränkt möglich ist.
Die Familie & Beruf Management GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes. Ihr sind Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes sind Anpassungen im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft “Familie & Beruf Management GmbH” erforderlich. In jene Bestimmungen, die ausschließlich für die Errichtung der Gesellschaft von Bedeutung und somit als historisch zu betrachten sind, wird nicht eingegriffen
Der Zivildienst als Wehrersatzdienst ist in Einrichtungen zu leisten, die als Träger des Zivildienstes anerkannt sind. In Betracht kommen Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften oder sonstige nicht auf Gewinn berechnete juristische Personen. Zivildienstleistende können aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Information gemäß § 2 Informationsfreiheitsgesetz im Wirkungsbereich der genannten Organe erlangen.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 6
- Organisationen
- 6
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
6 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Land Salzburg; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Bundesarbeitskammer; Bereich Soziales
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
Die Stellungnahmen wurden am 26.05.2025 an Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 129 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Plenarfassung verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 50/2025.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.