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Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, Änderung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    15 Stellungnahmen · 15 Tage Frist, endete 09.04.2026

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 30/2026

Worum geht es?

Ziel

Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

Inhalt

Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

Etablierte Unterstützungsleistungen fürs Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

Im Sinn einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
15
Organisationen
14
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

14 Stellungnahmen von 13 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 13 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 10.04.2026 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 446 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext der Regierungsvorlage wird mit dem der Ausschussfassung verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2026.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.