Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Rudolf AnschoberAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet
Wie funktioniert das Verfahren? →6 681 Stellungnahmen · 4 Tage Frist, endete am 18.09.2020
keine – GP beendet
Parlament
nicht erreicht
Bundesgesetzblatt
nicht erreicht
Ein gleichlautender Entwurf war bereits in Begutachtung: 41/ME, Frist bis 28.08.2020 – ohne Regierungsvorlage.
Worum geht es?
Inhalt des Entwurfs
- Normierung, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die im Rahmen der internationalen Kontaktpersonennachverfolgung sachdienliche Informationen besitzen, diese auch dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) als oberste Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen haben
- Möglichkeit zur Durchführung von Screeningprogrammen und zur Beauftragung von Hochschulen oder hochschulischen Forschungseinrichtungen mit der Durchführung der Laboruntersuchungen und der Schulärztinnen/Schulärzte mit der Durchführung der Untersuchungen an den Schulen durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister
- Entlastung der Gerichte im Hinblick auf die Überprüfung einer rechtmäßigen Freiheitsbeschränkung
- Regelungen für Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen
- Präventionskonzepte sollen Auflagen für Veranstaltungen sein und von der Behörde auch vor Ort überprüft werden können
- Schaffung einer einheitlichen Kaskadenregelung im Hinblick auf die behördlichen Zuständigkeiten im Epidemiegesetz 1950 und im COVID-19-Maßnahmengesetz
- Regelungen zur Anhaltung von Personen
- Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Betretungsregelungen für öffentliche Orte und Konkretisierung der Verordnungsermächtigungen im COVID-19-Maßnahmengesetz
- Individualisierung der Strafbestimmungen im COVID-19-Maßnahmengesetz und Herabsetzung der Strafhöhen
- Verpflichtung des für das Gesundheitswesens zuständigen Bundesministers zur Anhörung der Corona-Kommission vor Erlassung von Verordnungen nach den COVID-19-Maßnahmengesetz, Einvernehmen mit den Hauptausschuss des Nationalrates bei bestimmten Verordnungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers
Redaktion: oesterreich.gv.at
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 6 681
- Organisationen
- 31
- Privatpersonen
- 3 761
- Nicht öffentlich
- 2 889
31 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Sozialwirtschaft Österreich; Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag; ÖRAK
- Initiative Soziales Österreich
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst
- BM f. Justiz
- ÖBB-Holding AG
- Vereinigte Bühnen Wien GmbH
- Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
- Amnesty International Österreich
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Stabsabteilung Recht; Hauptreferat Verfassungsdienst
- Umweltorganisation VIRUS - Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Abteilung 8 - Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Finanzen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Zentralsekretariat
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Naturfreunde Österreich
- Österreichische Finanzmarktaufsicht; FMA
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Gewerbeverein ÖGV
- Österreichischer Seniorenrat (Bundesaltenrat Österreichs)
- Österreichischer Städtebund
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
- Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedienverband
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Die Stellungnahmen wurden am 21.09.2020 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.