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Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz u.a., Änderung

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Rudolf AnschoberAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    6 681 Stellungnahmen · 4 Tage Frist, endete am 18.09.2020

  2. Regierungsvorlage

    keine – GP beendet

  3. Parlament

    nicht erreicht

  4. Bundesgesetzblatt

    nicht erreicht

Ein gleichlautender Entwurf war bereits in Begutachtung: 41/ME, Frist bis 28.08.2020 – ohne Regierungsvorlage.

Worum geht es?

Inhalt des Entwurfs

  • Normierung, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die im Rahmen der internationalen Kontaktpersonennachverfolgung sachdienliche Informationen besitzen, diese auch dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) als oberste Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen haben
  • Möglichkeit zur Durchführung von Screeningprogrammen und zur Beauftragung von Hochschulen oder hochschulischen Forschungseinrichtungen mit der Durchführung der Laboruntersuchungen und der Schulärztinnen/Schulärzte mit der Durchführung der Untersuchungen an den Schulen durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister
  • Entlastung der Gerichte im Hinblick auf die Überprüfung einer rechtmäßigen Freiheitsbeschränkung
  • Regelungen für Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen
  • Präventionskonzepte sollen Auflagen für Veranstaltungen sein und von der Behörde auch vor Ort überprüft werden können
  • Schaffung einer einheitlichen Kaskadenregelung im Hinblick auf die behördlichen Zuständigkeiten im Epidemiegesetz 1950 und im COVID-19-Maßnahmengesetz
  • Regelungen zur Anhaltung von Personen
  • Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Betretungsregelungen für öffentliche Orte und Konkretisierung der Verordnungsermächtigungen im COVID-19-Maßnahmengesetz
  • Individualisierung der Strafbestimmungen im COVID-19-Maßnahmengesetz und Herabsetzung der Strafhöhen
  • Verpflichtung des für das Gesundheitswesens zuständigen Bundesministers zur Anhörung der Corona-Kommission vor Erlassung von Verordnungen nach den COVID-19-Maßnahmengesetz, Einvernehmen mit den Hauptausschuss des Nationalrates bei bestimmten Verordnungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben für eingeladene Institutionen

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
6 681
Organisationen
31
Privatpersonen
3 761
Nicht öffentlich
2 889

31 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 31 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 21.09.2020 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.