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Führerscheingesetz, Straßenverkehrsordnung, Änderung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    22 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete am 20.04.2021

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 154/2021

Worum geht es?

Ziel

  • Verschärfung der Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen im höheren Ausmaß

Inhalt

  • Anhebung der Geldstrafen (sowohl Mindest- als auch Höchststrafen)
  • Deutliche Anhebung der Entzugszeiten für Lenkberechtigungen für Geschwindigkeitsdelikte
  • Verdopplung des Beobachtungszeitraumes für Erstdelikte
  • Verpflichtende Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchungen bei besonders gefährlichen Verhältnissen (Überschreitung 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Ausschlaggebender Punkt für diesen Entwurf einer Novelle des Führerscheingesetzes (21. FSG-Novelle) sind die Verschärfungen für die Sanktionierung von Schnellfahren. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren sollen deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) sollen jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ begangen gelten. Illegale Straßenrennen sollen in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ aufgenommen und in diesen Fällen soll generell (nicht nur bei illegalen Straßenrennen) die Absolvierung einer Nachschulung jedenfalls vorgeschrieben werden und im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung.

Geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960: Als Teil des Maßnahmenpaketes gegen Schnellfahrerinnen/Schnellfahrer sollen die Geldstrafen für Schnellfahrerinnen/Schnellfahrer deutlich erhöht werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben für eingeladene Institutionen

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
22
Organisationen
16
Privatpersonen
5
Nicht öffentlich
1

16 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 16 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 21.04.2021 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 946 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 154/2021 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.