Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Heinz FaßmannAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →26 Stellungnahmen · 3 Wochen Frist, endete am 07.05.2021
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 170/2021
Ein gleichlautender Entwurf war bereits in Begutachtung: 69/ME, Frist bis 03.11.2020 – ohne Regierungsvorlage.
Worum geht es?
Ziel
- Die Weiterentwicklungen im Bereich Elementarpädagogik, z.B. die Überführung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, bedingen eine Anpassung der Begrifflichkeiten sowie eine Verbesserung der Durchlässigkeit der Professionen.
Inhalt
- Die Begriffe werden an die Veränderungen der letzten Jahre angepasst. Die Bildungswege werden um einen Hochschullehrgang zum Quereinstieg für facheinschlägig vorgebildete Personen ergänzt.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Aufgrund der Weiterentwicklung im Bereich Elementarpädagogik mit u.a. der Umbenennung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik soll der Begriff für die Berufsgruppe einheitlich festgelegt werden.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die vorliegende Novelle vereint folgende Themenbereiche in sich:
- Überführung von Schulversuchen in das Regelschulwesen;
- Änderungen im Bereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten;
- Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen;
- Modernisierung von Lehrplanbestimmungen;
- Verlängerung der COVID-Regelungen.
Überführung von Schulversuchen in das Regelschulwesen
An höheren Schulen wird für mündliche Prüfungen im Rahmen von abschließenden Prüfungen die Möglichkeit geschaffen für das Prüfungsgebiete "Lebende Fremdsprache" sowie für andere Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung, deren zugrunde liegenden Unterrichtsgegenstände in fachlichem Zusammenhang mit lebenden Fremdsprachen stehen, eine alternative Prüfungsform vorzusehen. Hierbei findet im dialogischen Prüfungsteil ein Gespräch zwischen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten statt. Die Festlegung dieser alternativen Prüfungsform obliegt der Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses.
Der bisher im Schulversuch geführte Aufbaulehrgang für Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule für pädagogische Assistenzberufe soll in das Regelschulwesen überführt werden. Die Ausbildung an der Fachschule soll, ergänzt durch den Aufbaulehrgang, zum Bildungsziel einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik führen.
Weiterlesen – noch 7 AbsätzeWeniger anzeigen
Änderungen im Bereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Durch den Entfall des § 16 Abs. 2a des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten soll im Lehrplan der Volksschulen mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache die getrennte Führung der Pflichtgegenstände "Deutsch, Lesen, Schreiben" und "Slowenisch, Lesen, Schreiben" ermöglicht werden.
Weiters soll gesetzlich verankert werden, dass neben der bereits bestehenden zweisprachigen Bundeshandelsakademie in Klagenfurt (weitere) zweisprachige berufsbildende mittlere und höhere Schulen geführt werden können.
Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen
Durch Verankerung einer Verordnungsermächtigung wird die Möglichkeit geschaffen für abschließende Prüfungen mit Verordnung festzulegen, in welcher Art und in welchem Umfang, die in einem Unterrichtsgegenstand erbrachten Leistungen jener Schulstufe, auch welcher der Unterrichtsgegenstand zuletzt lehrplanmäßig unterrichtet wurde, bei der gesamthaften Betrachtung eines einzelnen Prüfungsgebiets der mündlichen Prüfung zu berücksichtigen sind.
Modernisierung von Lehrplanbestimmungen
Die gesellschaftlichen Herausforderungen und damit die Anforderungen an Bildung und Schule haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten verändert. Der Wandel in Technologie, Ökologie, Medien und Arbeitswelt fordert von den Bildungssystemen, auf diese gesellschaftlichen Veränderungen adäquat und zeitnah zu reagieren. Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, ihr Wissen und Können auch in neuen Kontexten anzuwenden, kritisch zu denken und sich den Anforderungen in Schule, Beruf und Alltag zu stellen. Lehrpläne sind die Grundlage eines qualitätsvollen Unterrichts, der den vielseitigen Anforderungen unserer Zeit entspricht. Vor dem Hintergrund der heutigen, einem ständigen Wandel unterworfenen, globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft ist eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses für den Unterricht maßgeblichen Bezugspunktes daher erforderlich.
Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungszeit der bestehenden Lehrpläne der Primar- und Sekundarstufe weisen diese weder ein gemeinsames inhaltliches noch strukturelles Gefüge auf. Unabdingbar ist dabei die konsequente Fortsetzung des bereits eingeleiteten Wandels vom lehrstofforientierten hin zum kompetenzorientierten Unterricht.
Kompetenzorientierter Unterricht setzt kompetenzorientierte Lehrpläne voraus, die konkret angeben, an welchen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist. Sie informieren darüber, über welche Kompetenzen alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres bzw. eines mehrjährigen Bildungsganges verfügen sollen. Sie ermöglichen dadurch eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation zwischen den Beteiligten über den Unterricht, die zu erwerbenden und tatsächlich erworbenen Kompetenzen und erbrachten Leistungen und damit letztlich auch über die Leistungsbeurteilung.
Damit schließt die Lehrplanentwicklung sowohl an internationale als auch an nationale Entwicklungen zu verstärkter Kompetenzorientierung in Unterricht sowie bei Leistungsmessungen an. Auf nationaler Ebene sind als aktuelle Entwicklungen zu verstärkter Kompetenzorientierung ua. die Bildungsstandards, sowie die standardisierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung zu nennen. Auf internationaler Ebene knüpft die Lehrplanentwicklung an die Strategie der Europäischen Kommission 2018 EU Key competences for lifelong learning, den Sustainable Development Goals der UN sowie an aktuelle Lehrplan-Entwicklungen (s. Fadel/Bialik/Trilling 2015, OECD 2019) an.
Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 14 Abs. 1 B-VG sowie auf § 2 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz unterliegt nicht den besonderen Beschlusserfordernissen des Art. 14 Abs. 10 B-VG.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
- PDFHTML
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
- PDFHTML
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 26
- Organisationen
- 14
- Privatpersonen
- 10
- Nicht öffentlich
- 2
14 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Zentralsekretariat
- Der Katholische Familienverband Österreichs
- Industriellenvereinigung
- Land Salzburg; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Bundeskanzleramt
- Rechnungshof
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
- Amt der Vorarlberger Landesregierung; Abt. Gesetzgebung (PrsG)
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gewerkschaft Berufsschule
- AHS-Gewerkschaft; Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
10 von 14 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 10.05.2021 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 862 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 170/2021 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.