Studienförderungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Heinz FaßmannAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →11 Stellungnahmen · 7 Tage Frist, endete am 11.03.2020
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 78/2020
Worum geht es?
Ziele
- Ermöglichung der Förderung von Studien an Hochschulen im Vereinigten Königreich durch Mobilitätsstipendien auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union;
- Sicherstellung der studienförderungsrechtlichen Gleichbehandlung von britischen Studierenden, die aufgrund des Austrittsabkommens ein grundsätzliches Gleichbehandlungsrecht haben, mit EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern.
Inhalt
- Ergänzung des Vereinigten Königreichs in der Aufzählung jener Länder, in denen Studien mit Mobilitätsstipendium gefördert werden können;
- Regelung der Anwendbarkeit der für EWR-Bürgerinnen/ EWR--Bürger geltenden Gleichstellungsvoraussetzungen des Studienförderungsgesetzes auf britische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die Aufgrund des Austrittsabkommen einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mobilitätsstipendien dienen der Förderung von Studien, die an Hochschulen in einem EWR-Staat oder der Schweiz betrieben werden.
Da das Vereinigte Königreich mit dem Austritt aus der Europäischen Union kein EWR-Staat mehr ist, ist es notwendig, das Vereinigte Königreich als mögliches Zielland explizit anzuführen, damit Studierende aus Österreich für ein Studium an einer britischen Hochschule weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können.
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger können in Österreich Studienförderung beziehen, wenn sie eine der im Studienförderungsgesetz vorgesehenen Gleichstellungsvoraussetzungen erfüllen (Wanderarbeitnehmereigenschaft, Daueraufenthaltsrecht, gesellschaftliche Integration). Um eine Gleichbehandlung von britischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern mit EWR-Bürgerinnen/EWR -Bürgern zu gewährleisten, sollen diese Gleichstellungsvoraussetzungen auch für britische Studierende gelten, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
- PDFHTML
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 11
- Organisationen
- 10
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
10 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Bundeskanzleramt
- Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen; Koordination - Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST)
- BMHS - Gewerkschaft der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
- Fachhochschule Salzburg
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
Die Stellungnahmen wurden am 16.03.2020 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 204 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 78/2020 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.