Umweltförderungsgesetz – UFG
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →18 Stellungnahmen · 18 Tage Frist, endete am 10.01.2022
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 26/2022
Worum geht es?
Ziele
- Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG
- Einrichtung des Biodiversitätsfonds
- Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände
Inhalt
- Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft
- Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde
- Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen
- Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)
- Raus aus Öl und Gasheizungen
- Bekämpfung Energiearmut
- Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG
- Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden sollen.
Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" soll um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet werden.
Weiters soll ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet werden. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.
Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 18
- Organisationen
- 14
- Privatpersonen
- 3
- Nicht öffentlich
- 1
14 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- WWF (World Wide Fund for Nature) Österreich
- Bundesarbeitskammer; Umwelt und Verkehr
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Landesamtsdirektion-Verfassungsdienst
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung; PrsG
- BM f. Finanzen
- ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung
- Österreichischer Gemeindebund
- Rechnungshof Österreich
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
10 von 14 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 11.01.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1328 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 26/2022 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.