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Umweltförderungsgesetz – UFG

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    18 Stellungnahmen · 18 Tage Frist, endete am 10.01.2022

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 26/2022

Worum geht es?

Ziele

  • Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG
  • Einrichtung des Biodiversitätsfonds
  • Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände

Inhalt

  • Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft
  • Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde
  • Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen
  • Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten
  • Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)
  • Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)
  • Raus aus Öl und Gasheizungen
  • Bekämpfung Energiearmut
  • Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG
  • Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden sollen.

Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" soll um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet werden.

Weiters soll ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet werden. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.

Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
18
Organisationen
14
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
1

14 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 14 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 11.01.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1328 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 26/2022 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.