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Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz u.a., Änderung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen

Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    11 Stellungnahmen · 12 Tage Frist, endete 17.01.2022

  2. Regierungsvorlage

    keine – GP beendet

  3. Parlament

    nicht erreicht

  4. Bundesgesetzblatt

    nicht erreicht

Worum geht es?

Ziel

  • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 ("Richtlinie") durch Anpassung der relevanten Bestimmungen im Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG) und Kraftfahrliniengesetz (KflG)

Inhalt

  • Anpassung des Geltungsbereichs für den Fahrerqualifizierungsnachweis und die Grundqualifikation für Lenkberechtigungen für die Klassen C1E und CE bzw. D1, D1E oder DE
  • Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht hinsichtlich einer Spezifizierung der Ausnahmenbestimmungen von der Richtlinie
  • Einrichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BKFQR)
  • Verankerung einer Strafbestimmung für Inhaberinnen/Inhaber von Ermächtigungen als Ausbildungsstätte gemäß dem neu eingefügten § 13a in der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Richtlinie (EU) 2018/645 wurde die Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrerinnen/Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr geändert. Zur Umsetzung der Richtlinie werden die relevanten Bestimmungen im GütbefG, GelverkG und KflG angepasst. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen die Ergänzung des Geltungsbereichs für den Fahrerqualifizierungsnachweis und die Grundqualifikation um Lenkberechtigungen für die Klassen C1E und CE bzw. D1, D1E oder DE, eine Spezifizierung der Ausnahmenbestimmungen von der Richtlinie, die Einrichtung eines BKFQR zur Ermöglichung eines Datenaustauschs und die Verankerung einer Strafbestimmung für Inhaberinnen/Inhaber von Ermächtigungen als Ausbildungsstätte.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Erläuterungen, Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    Die Begründung des Ministeriums

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
11
Organisationen
11
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

11 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 11 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 18.01.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.

Ein gleichlautender späterer Entwurf liegt vor: 3/ME (XXVIII. GP), eingelangt am 27.12.2024.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.