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Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts, Änderung

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    11 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete am 10.02.2022

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 52/2022

Worum geht es?

Ziel

  • Herstellung der Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten bei den Befreiungstatbeständen

Inhalt

  • Aufnahme der Tatbestände:
  • Befreiung von der Ökostrompauschale gemäß Ökostromfördergesetz 2012,
  • Anwendung des § 72a des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes,
  • Zuerkennung eines Zuschusses zu Fernsprechentgelten gemäß Fernsprechentgeltzuschussgesetz
  • Anwendung der vollen Erziehung gemäß § 28 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 (JWG)
  • Möglichkeit in schulstufenübergreifenden Klassen an Sonderschulen auch andere Altersgruppen mit Geräten auszustatten.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Derzeit können beispielsweise zwar Schülerinnen und Schüler in Haushalten, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, vom Eigenanteil befreit werden, nicht aber solche, die in Haushalten leben, die z.B. einen Zuschuss zum Fernmeldeentgelt erhalten und nicht von der Rundfunkgebühr befreit sind, weil sei kein Rundfunkempfangsgerät besitzen. Die Berechnungsgrundlagen sind aber in beiden Fällen gleich.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Derzeit können beispielsweise zwar Schülerinnen und Schüler in Haushalten, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, vom Eigenanteil befreit werden, nicht aber solche, die in Haushalten leben, die zB einen Zuschuss zum Fernmeldeentgelt erhalten und nicht von der Rundfunkgebühr befreit sind, weil sei kein Rundfunkempfangsgerät besitzen. Die Berechnungsgrundlagen sind aber in beiden Fällen gleich.

Kompetenzrechtliche Grundlage

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich hinsichtlich § 3 auf Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG und im Übrigen auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
11
Organisationen
10
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

10 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen wurden am 14.02.2022 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1362 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 52/2022 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.