Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Heinz FaßmannAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →27 Stellungnahmen · 3 Wochen Frist, endete am 02.04.2020
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 80/2020
Ein gleichlautender Entwurf war bereits in Begutachtung: 146/ME (XXVI. GP), Frist bis 30.05.2019 – ohne Regierungsvorlage.
Worum geht es?
Ziele
- Überführung von Schulversuchen – Bildungsanstalt für Leistungssport
- Anpassungen im Bereich der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
- Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Fragen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife und Diplomprüfung nach Abschluss der Prüfungen
- Verschiebung des Inkrafttretens der Neuen Oberstufe
- Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)", Schaffung eines Beirats und Festlegung weiterer Aufgaben der "Österreichischen Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)"
- Harmonisierung der Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen durch Schaffung einer Rechtsgrundlage zur finanziellen Abgeltung der Prüferinnen/Prüfer
Inhalt
- Einführung einer Bildungsanstalt für Leistungssport
- Einführung einer Ursachenabklärung für Kinder mit der Erstsprache Deutsch im Rahmen der standardisierten Testverfahren zur Feststellung des Deutsch-Förderbedarfes
- öffentliche Zugänglichkeit für Aufgabenstellungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfungen nach Abschluss der Prüfungen
- Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)
- Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz
Redaktion: oesterreich.gv.at
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der Begutachtungsentwurf umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:
Bundesanstalten für Leistungssport
Die bisherigen Schulversuche in Schulen im Zusammenhang mit dem Leistungssport waren zu bewerten und nun sollen die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten für Änderungen im Schulrecht vorgenommen werden.
Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
Es soll die Passgenauigkeit der Maßnahmen für Kinder, deren Erstsprache die Unterrichtssprache (Deutsch) ist, verbessert werden. Für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache sollen zusätzlich zur Deutschförderung andere Fördermaßnahmen möglich sein.
Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben für die standardisierte Reifeprüfung
Nach dem Abschluss der standardisierten Reifeprüfung sollen die Fragen zur Vorbereitung für künftige Prüfungen veröffentlicht werden.
Terminliche Änderungen der Neuen Oberstufe
Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Implementierung der Neuen Oberstufe für alle zumindest
dreijährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe in die finale Phase übergeleitet werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 27
- Organisationen
- 21
- Privatpersonen
- 6
- Nicht öffentlich
- 0
21 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Österreichischer Behindertenrat
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Bundeskanzleramt
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Finanzen
- BM f. Justiz
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
- Tourismusschulen Salzburg GmbH
- Österreichischer Städtebund
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
- Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
- Pädagogische Hochschule Wien; Rektorin
- Verband der Elternvereine an den höheren und mittleren Schulen Wiens
- Verband Österreichischer Nachwuchsleistungssportmodelle (VÖN)
- BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung
- BMHS - Gewerkschaft der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
- Rechnungshof
- Bildungsdirektion Oberösterreich
- BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
10 von 21 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 03.04.2020 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 237 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 80/2020 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.