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Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    48 Stellungnahmen · 20 Tage Frist, endete am 17.05.2022

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 120/2022

Worum geht es?

Ziele

  • Aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation
  • Heranbilden einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Absolventinnen/Absolventen, um die digitale Transformation voranzutreiben
  • Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
  • Begleitung der transformativen Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre
  • Integration der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung und Lehre (digitaler Humanismus)
  • Verbindung der transformativen Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen (Twin Transition)
  • ca. 5 000 Studierende im Studienjahr 2030/31 an der neuen Universität (siehe Ministerratsvortrag vom 17. September 2021)
  • ca. 6 300 Studierende im Studienjahr 2036/37 an der neuen Universität
  • ca. 150 Professorinnen/Professoren und Äquivalente im Studienjahr 2036/37

Inhalte

  • Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich
  • Anbieten von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien im Bereich digitale Transformation

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Gründung einer neuen Universität soll die Chance bieten, neue Strukturen zu etablieren, interdisziplinäre und vor allem transdisziplinäre – im Sinne einer integrativen Forschung – neue Forschungsfelder zu bearbeiten, innovative Lehr-, Vermittlungs- und Transfermethoden zu realisieren und dadurch die bestehenden Hochschulen, aber auch die Kunst-, Kultur- und Forschungsinstitutionen in Österreich langfristig zu bereichern. Mit dem vorliegenden Gründungsgesetz sollen jene rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Gründungsprozess für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation unbedingt erforderlich sind und die diese neue Einrichtung handlungsfähig machen (z.B. Rechtsform, Gründungsorgane, Gründung einer Service-GmbH, Lehre und Studien, Personal etc.).

Erst in einem zweiten Schritt sollen mit einem weiteren Bundesgesetz über die Organisation und den laufenden Betrieb der neuen Universität die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den laufenden Betrieb geschaffen werden. Dieses Gesetz soll so rechtzeitig in Kraft treten, dass die Aufnahme des Betriebes der neuen Universität zu Beginn des Studienjahres 2023/24 auf der erforderlichen rechtlichen Basis steht. Der institutionelle Aufbau der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation soll schrittweise erfolgen, wobei im Endausbau jedenfalls Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowohl als grundständige Studien als auch im Sinne der hochschulischen Weiterbildung angeboten werden sollen.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

1. Hauptgesichtspunkte:

Zur Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs soll neben weiteren Maßnahmen der Bundesregierung eine neue interdisziplinäre Universität für Digitalisierung und digitale Transformation mit Sitz in Linz errichtet werden. Die Gründung dieser neuen Universität wurde am 28. August 2020 angekündigt.

Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation kommt der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der hochschulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu, um insbesondere eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich auszubilden. Sie soll

- die transformative Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre begleiten,

- die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre integrieren (digitaler Humanismus),

- sowie die transformative Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen verbinden (Twin Transition).

Weiterlesen – noch 14 Absätze

Die Gründung einer neuen Universität bietet die Chance, neue Strukturen zu etablieren, interdisziplinäre und vor allem transdisziplinäre - im Sinne einer integrativen Forschung - neue Forschungsfelder zu bearbeiten, innovative Lehr-, Vermittlungs- und Transfermethoden zu realisieren und dadurch die bestehenden Hochschulen, aber auch die Kunst-, Kultur- und Forschungsinstitutionen in Österreich langfristig zu bereichern.

Aufgrund der großen Bedeutung als Kultur-, Wirtschafts- und Industriestandort und der daraus resultierenden hohen Nachfrage nach einerseits spezialisierten und andererseits inter- und transdisziplinär ausgebildeten und hoch qualifizierten Arbeitskräften fiel die Standortwahl der Neugründung auf Linz. Mit der technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. dem Linz Institute of Technology und auch den anderen Fakultäten der Johannes-Kepler-Universität Linz, der Kunstuniversität Linz, der Anton Bruckner Privatuniversität, dem Campus Hagenberg der FH Oberösterreich sowie dem Ars Electronica Center existieren bereits vielversprechende Anknüpfungspunkte im Bereich der Digitalisierung, die hervorragend für die Bildung von Inter- und Transdisziplinarität und die Nutzung von umfassenden Synergien mit der neu zu schaffenden Universität geeignet und notwendig sind.

Am 11. November 2020 nahm die Vorbereitungsgruppe - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes Oberösterreich, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Scientific Community - ihre Tätigkeit auf. Die Vorbereitungsgruppe erstellte einem Rahmenplan, der die zentralen Vorgaben zu den wesentlichen Grundfragen zur strategischen Positionierung, zur inhaltlichen Ausrichtung und zu organisatorischen Aspekten der neuen Universität enthielt.

Die am 27. Mai 2021 von Bundesminister aD Univ.-Prof. Dr. FASSMANN eingesetzte wissenschaftliche Konzeptgruppe unter der Leitung des IT-Experten Gerhard ESCHELBECK arbeitete an einer vertieften, wissenschaftlichen Spezifizierung des Rahmenplans in den Bereichen Lehre, Forschung und Wissenstransfer. Der Abschlussbericht der Konzeptgruppe wurde wie geplant Ende Dezember 2021 vorgelegt, er wird in die anschließenden Gründungsaktivitäten Eingang finden.

Parallel zur Konzeptgruppe wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Expertinnen und Experten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz, des Landes Oberösterreich und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammensetzt(e). Aufgabe dieser Arbeitsgruppe war es in erster Linie, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neue interdisziplinäre TU OÖ zu entwickeln.

Mit dem vorliegenden Gründungsgesetz sollen jene rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Gründungsprozess für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation unbedingt erforderlich sind und die diese neue Einrichtung handlungsfähig machen (zB Rechtsform, Gründungsorgane, Gründung einer Service-GmbH, Lehre und Studien, Personal etc.).

Erst in einem zweiten Schritt sollen mit einem weiteren Bundesgesetz über die Organisation und den laufenden Betrieb der neuen Universität die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den laufenden Betrieb geschaffen werden. Dieses Gesetz soll so rechtzeitig in Kraft treten, dass die Aufnahme des Betriebes der neuen Universität zu Beginn des Studienjahres 2023/24 auf der erforderlichen rechtlichen Basis steht.

Der institutionelle Aufbau der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation wird schrittweise erfolgen, wobei im Endausbau jedenfalls Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowohl als grundständige Studien als auch im Sinne der hochschulischen Weiterbildung angeboten werden. Insbesondere die hochschulische Weiterbildung ist für eine gesellschaftliche Öffnung und Akzeptanz von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung eines detaillierten Aufbauplans war Arbeitsgegenstand der Konzeptgruppe, wobei die angesprochene Erweiterung berücksichtigt wurde.

Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Universität im Studienjahr 2030/2031 rund 5.000 Studierende angestrebt, die sich auch aus neuen Zielgruppen, welche sich bislang nicht für klassische technisch-naturwissenschaftliche Studien begeistern konnten, zusammensetzen werden. Um den bei technisch-naturwissenschaftlichen Studien bestehenden Gender-Gap hintanzuhalten, wird es darum gehen, ein besonderes Augenmerk auf multidisziplinäre Studien mit innovativen Lehr- und Vermittlungsformen zu legen. Wesentlich dabei ist die Attraktivität des Lehrangebots und der Studienbedingungen, inklusive Studienförderung. Das Einzugsgebiet der Universität muss dabei weit über den regionalen und nationalen Kontext hinausgehen. Die Universität wird den globalen Wettlauf um talentierte Studieninteressierte, aber auch Lehrende und Forschende aufnehmen müssen.

Ziel ist die Schaffung einer international attraktiven und innovativen Universität, an der nach den im Ministerratsvortrag vom 17. September 2021 enthaltenen Planungen im Studienjahr 2030/2031 rund 100 bis 150 Arbeitsgruppen, geleitet von hoch qualifizierten Experten und Expertinnen aus verschiedenen Disziplinen und Berufsfeldern, installiert sein werden.

Ein besonderes Augenmerk wird auf der Rekrutierung der Gründungsfaculty liegen, um visionäre und innovative Köpfe für die neue Universität gewinnen zu können. In Anlehnung an bisher bewährte Entwicklungsprozesse wird es in den nächsten Umsetzungsschritten auch eine entsprechende Klärung der Beteiligung der oberösterreichischen Stakeholder geben, was Umfang, Form und Inhalt betrifft.

Das Gründungsgesetz soll mit 1. Juni 2022 in Kraft treten.

2. Kompetenzrechtliche Grundlagen:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des Gründungsgesetzes für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation mit Sitz in Linz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).

3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
48
Organisationen
43
Privatpersonen
5
Nicht öffentlich
0

43 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 43 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 18.05.2022 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1524 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 120/2022 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.