33. StVO-Novelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →143 Stellungnahmen · 33 Tage Frist, endete am 01.06.2022
BGBl. I Nr. 122/2022
Worum geht es?
Ziel
- Förderung der sanften Mobilität sowie Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche.
Inhalt
- Adaptierung der Verhaltensvorschriften im Bereich des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs sowie im Bereich Kinder im Straßenverkehr; Schaffung von Verordnungsermächtigungen für Behörden zur Erreichung der Ziele.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Zur Förderung des Fahrradverkehrs und des Fußverkehrs soll die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Adaptierung erfahren.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Zur Förderung des Fahrradverkehrs und des Fußverkehrs soll die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Adaptierung erfahren.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Kurzinformation
- PDFHTML
Begleitschreiben
- PDFHTML
Ergänzung zum Begleitschreiben
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
- PDFHTML
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
- PDFHTML
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 143
- Organisationen
- 39
- Privatpersonen
- 77
- Nicht öffentlich
- 27
39 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Verkehrswende TUKG, Parents For Future Österreich, Radlobby NÖ, Radlobby Klosterneuburg
- Radlobby St. Pölten, Gruppe des Vereins Radlobby Niederösterreich
- Österreichische Kinderfreunde; GEschäftsführung
- Kuratorium für Verkehrssicherheit; Recht & Normen
- geht-doch.wien - die Fußgänger:innenInitiative
- Österreichischer Radsportverband
- VCÖ - Mobilität mit Zukunft
- Radlobby Österreich
- Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Stabsabteilung Recht
- BM f. Inneres
- Forum Wissenschaft und Umwelt
- Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs; Vorstand
- Kinnder- und Jugendanwaltschaft; Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
- sicher unterwegs - Verkehrspsychologische Untersuchungen GmbH
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA; Rechtsabteilung
- Behindertenbeirat der Stadt Salzburg
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien; Umwelt und Verkehr
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Magistrat der Stadt St. Pölten
- Österreichischer Behindertenrat
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Berufsverband Österreichischer PsychologInnen; Präsidium
- Bezirksvorstehung Innere Stadt
- Bezirksvorstehung Wien Innere Stadt
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- LK Österreich; Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik
- ÖAMTC; K&M/ RD
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Landarbeiterkammertag
- Amt der NÖ Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
- mjam/Delivery Hero Austria; Legal
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
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Die Stellungnahmen wurden am 02.06.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1535 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 122/2022 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.