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Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    13 Stellungnahmen · 26 Tage Frist, endete am 10.07.2022

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 58/2023

Worum geht es?

Ziel

  • Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund hoher Strompreiskosten

Inhalt

  • Förderung zum Ausgleich hoher Strompreiskosten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Zusammenhang mit den infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Strompreise soll energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können.

Die Kostenbelastung von anspruchsberechtigten Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind, soll verringert werden. Zu dem Zweck sollen Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren eine Förderung in Form von direkten Zuschüssen erhalten. Die Förderung soll einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 umfassen.

Damit soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Im Zusammenhang mit den infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Strompreise soll energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO 2 -Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.

Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
13
Organisationen
13
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

13 Stellungnahmen von 12 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 12 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 12.07.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1774 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2023 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.