Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →13 Stellungnahmen · 26 Tage Frist, endete am 10.07.2022
BGBl. I Nr. 58/2023
Worum geht es?
Ziel
- Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund hoher Strompreiskosten
Inhalt
- Förderung zum Ausgleich hoher Strompreiskosten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Zusammenhang mit den infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Strompreise soll energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können.
Die Kostenbelastung von anspruchsberechtigten Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind, soll verringert werden. Zu dem Zweck sollen Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren eine Förderung in Form von direkten Zuschüssen erhalten. Die Förderung soll einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 umfassen.
Damit soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Im Zusammenhang mit den infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Strompreise soll energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO 2 -Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.
Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 13
- Organisationen
- 13
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
13 Stellungnahmen von 12 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik08.07.20222 Stellungnahmen1 Zustimmung gesamt
- Rechnungshof
- BM f. Justiz
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaftliches Referat
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Finanzen
- BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- Bundesarbeitskammer; Umwelt und Verkehr
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Amt der NÖ Landesregierung
10 von 12 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 12.07.2022 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1774 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2023 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.