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Schulunterrichtsgesetz, Hochschulgesetz u.a., Änderung

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    19 Stellungnahmen · 11 Tage Frist, endete am 08.11.2022

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 227/2022

Worum geht es?

Ziele

  • Weiterentwicklung der Kompetenzorientierung im Bereich Förderung und Unterricht auf Basis standardisierter Leistungsinformationen
  • Erweiterung der Informationsgrundlagen für eine datengestützte Schul und Qualitätsentwicklung sowie für die Bildungssteuerung
  • Abgeltung der Erhöhten Belastung der Prüferinnen/Prüfer bei Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG

Inhalt

  • Erweiterung der Kompetenzerhebungen und der daraus verfügbaren Informationen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Mit vorliegendem Entwurf soll

  • die Grundlage für die stufenweise Ausrollung der Individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) - einem Instrument der pädagogischen Diagnostik - geschaffen werden,
  • die Möglichkeit des Austausches schülerbezogener Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule geschaffen werden,
  • die Abfrage des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen zu Zwecken der Prüfung der Bezugsberechtigung der Familienbeihilfe legitimiert werden,
  • eine Erweiterung der bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen um den Abschluss des "Hochschullehrganges Quereinstieg Elementarpädagogik" an den Pädagogischen Hochschulen sowie um den Abschluss eines ordentlichen oder außerordentlichen Masterstudiums "Elementarpädagogik" an einer Universität erreicht werden, sowie
  • eine Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Lehrpersonen als Prüferinnen/Prüfer bei Externistenprüfungen sowie eine Abgeltung der Mitwirkung der Mitglieder der Zertifizierungskommission am Eignungsfeststellungsverfahren zum Quereinstieg in den Lehrberuf im Bereich der Allgemeinbildung erfolgen.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Mit vorliegendem Entwurf soll

- die Grundlage für die stufenweise Ausrollung der Individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS ) - einem Instrument der pädagogischen Diagnostik - geschaffen werden,

- die Möglichkeit des Austausches schülerbezogener Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule geschaffen werden,

- die Abfrage des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen (§ 5 BilDokG) zu Zwecken der Prüfung der Bezugsberechtigung der Familienbeihilfe legitimiert werden,

- eine Erweiterung der bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen um den Abschluss des "Hochschullehrganges Quereinstieg Elementarpädagogik" an den PH sowie um den Abschluss eines ordentlichen oder außerordentlichen Masterstudiums "Elementarpädagogik" an einer Universität erreicht werden, sowie

- eine Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Lehrpersonen als Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG sowie eine Abgeltung der Mitwirkung der Mitglieder der Zertifizierungskommission gemäß § 38 Abs. 5 VBG und § 3 Abs. 5 LVG am Eignungsfeststellungsverfahren zum Quereinstieg in den Lehrberuf im Bereich der Allgemeinbildung erfolgen.

Weiterlesen – noch 7 Absätze

Individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS )

Auf Basis der Bildungsstandards, die durch Verordnung festgelegt sind, werden die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erhoben, mit den zu erlangenden Kompetenzen verglichen und gegebenenfalls Maßnahmen der Förderung in die Wege geleitet.

Bis dato werden die so genannten "Basismodule" in den Gegenständen Deutsch und Mathematik in der Volksschule (3. und 4. Schulstufe) und in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch in der Sekundarstufe I (7. und 8. Schulstufe) durchgeführt. Nun sollen stufenweise weitere Module ausgerollt werden, die zum Teil verpflichtend und zum Teil "ergänzend" sind, wobei ergänzende Kompetenzerhebungen nach Einschätzung der Lehrperson bzw. der Schulleitung durchgeführt werden können, um ein konkreteres Bild über den Leistungsstand und über weitere Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler zu erhalten.

Die ergänzenden Module legen den Fokus somit auf die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die verpflichtenden Module dienen darüber hinaus auch als Rückmeldung an das Bildungssystem, wo Steuerungs- und Unterstützungsbedarfe bestehen.

Der Fokus auf Förderung, der allen Kompetenzerhebungen innewohnt, wird durch das neue Instrument der "Einschätzung zu überfachlichen Kompetenzen" weiter unterstützt. Dieses Instrument ist auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe zu jeder Schülerin bzw. jedem Schüler zu erstellen und enthält Einschätzungen der Lehrperson zu deren bzw. dessen personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen.

Die weiteren Module und Angebote der Kompetenzerhebungen sind im SchUG, im BilDokG 2020 und im IQS-Gesetz zu verankern. In einem weiteren Schritt sind die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen sowie die Bildungsdokumentationsverordnung hinsichtlich der damit verbundenen Datenverarbeitungen zu ändern.

Es sei ausdrücklich erwähnt, dass anlässlich der neu hinzukommenden Module keine weiteren Daten zur Person der Schülerin bzw. des Schülers verarbeitet werden, als bereits im Rahmen der bestehenden Kompetenzerhebungen vorhanden sind, bis auf die Ergebnisdaten der Erhebung, welche in der Anlage 10 Z 17 BilDokG 2020 ihre gesetzliche Grundlage haben. Es ergeben sich damit keine weiteren datenschutzrechtlichen Auswirkungen.

Kompetenzgrundlage

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 14 und 14a B-VG (Schulwesen) sowie auf Art. 10 Z 12a B-VG (Universitäts- und Hochschulwesen).

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
19
Organisationen
16
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
0

16 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 16 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 09.11.2022 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 1791 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 227/2022 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.