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Schulorganisationsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Änderung

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    14 Stellungnahmen · 29 Tage Frist, endete am 09.03.2023

  2. Regierungsvorlage

    keine – GP beendet

  3. Parlament

    nicht erreicht

  4. Bundesgesetzblatt

    nicht erreicht

Worum geht es?

Ziel

  • Die Einführung von Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen erfordert die Sicherstellung eines effizienten und effektiven Berufsschulunterrichts

Inhalt

  • Es soll ermöglicht werden, dass Berufsschulunterricht in Pflegeassistenzberufen in fachtheoretischen und -praktischen Unterrichtgegenständen auch unter Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden kann.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit vorliegendem Entwurf soll der Unterricht in den Berufsschulen für Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen sichergestellt werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Mit vorliegendem Entwurf soll der Unterricht in den Berufsschulen für Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen sichergestellt werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
14
Organisationen
13
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

13 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 13 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 10.03.2023 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.