Schulorganisationsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Änderung
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Ohne Regierungsvorlage – Gesetzgebungsperiode beendet
Wie funktioniert das Verfahren? →14 Stellungnahmen · 29 Tage Frist, endete am 09.03.2023
keine – GP beendet
Parlament
nicht erreicht
Bundesgesetzblatt
nicht erreicht
Worum geht es?
Ziel
- Die Einführung von Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen erfordert die Sicherstellung eines effizienten und effektiven Berufsschulunterrichts
Inhalt
- Es soll ermöglicht werden, dass Berufsschulunterricht in Pflegeassistenzberufen in fachtheoretischen und -praktischen Unterrichtgegenständen auch unter Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden kann.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit vorliegendem Entwurf soll der Unterricht in den Berufsschulen für Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen sichergestellt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Mit vorliegendem Entwurf soll der Unterricht in den Berufsschulen für Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen sichergestellt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 14
- Organisationen
- 13
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
13 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Landwirtschaftskammer Österreich; Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik
- Caritas Österreich; Fachstelle Pflege und Betreuung
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Bildungspolitik
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der NÖ Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Wiener Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Bundesleitung der Gewerkschaft Berufsschule
- GÖD BMHS-Gewerkschaft
10 von 13 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 10.03.2023 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Die XXVII. Gesetzgebungsperiode endete am 23.10.2024 – ohne Regierungsvorlage zu diesem Entwurf.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ein Entwurf wird nur selten in der folgenden Periode noch als Regierungsvorlage eingebracht – in der XXVII. Gesetzgebungsperiode betraf das 4 von 61 Entwürfen, die bei ihrem Ende ohne Regierungsvorlage waren. Häufiger beginnt das Ministerium mit einem neuen Entwurf von vorne.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.