AWG-Novelle Digitalisierung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →26 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete am 25.04.2023
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 84/2024
Worum geht es?
Ziele
- Funktionierendes Pfandsystem
- Erhöhung der Effizienz bei abfallrechtlichen Anbringen und Meldungen
Inhalt
- Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
- Vollelektronischer Begleitschein
- Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
In der AWG-Novelle Digitalisierung sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register, die Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können, weiters die Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein sowie die Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
- Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System, weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
- Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2022 (UVP-G-Novelle 2022)
- Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
In dieser Novelle sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
1. Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend
- Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register
- Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können
- Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronische Begleitschein
- Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
2. Festlegung näherer Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
3. Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2022
4. Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie Richtlinie 1999/31/EG
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 26
- Organisationen
- 22
- Privatpersonen
- 3
- Nicht öffentlich
- 1
22 Stellungnahmen von 21 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Verein Plastic Planet Austria; Umwelt/Plastik&Müllreduktion
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Interzero Circular Solutions Europe GmbH
- bonus holsystem für verpackungen ges.m.b.h. & co kg
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
- Verein Plastic Planet Austria; Umwelt26.04.20232 Stellungnahmen
- Altstoff Recycling Austria AG
- Amt der Tiroler Landesregierung
- BM f. Inneres
- BM f. Justiz
- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien; Abteilung Umwelt und Verkehr
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat
- VKS Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- LK Österreich; Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik
- Rechnungshof
- BM f. Finanzen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
10 von 21 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 26.04.2023 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2561 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 84/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.