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AWG-Novelle Digitalisierung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    26 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete am 25.04.2023

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 84/2024

Worum geht es?

Ziele

  • Funktionierendes Pfandsystem
  • Erhöhung der Effizienz bei abfallrechtlichen Anbringen und Meldungen

Inhalt

  • Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Vollelektronischer Begleitschein
  • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In der AWG-Novelle Digitalisierung sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register, die Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können, weiters die Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein sowie die Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
  • Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System, weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
  • Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2022 (UVP-G-Novelle 2022)
  • Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

In dieser Novelle sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

1. Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend

- Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register

- Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können

- Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronische Begleitschein

- Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand

2. Festlegung näherer Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).

3. Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2022

4. Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie Richtlinie 1999/31/EG

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
26
Organisationen
22
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
1

22 Stellungnahmen von 21 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 21 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 26.04.2023 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2561 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 84/2024 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.