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Kraftfahrliniengesetz, Änderung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    14 Stellungnahmen · 27 Tage Frist, endete am 01.06.2023

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 203/2023

Worum geht es?

Ziele

  • Verwaltungsvereinfachung
  • Redaktionelle Anpassungen

Inhalt

  • Übergang einer Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber. Bei Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession im Sinne des Kraftfahrliniengesetz soll die Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber übergehen. Die bisherige Regelung, dass nach jeder Neuerteilung einer Konzession alle Haltestellengenehmigungen neu beantragt und wiedererteilt werden mussten, stellte einen Verwaltungsaufwand dar, der durch die Neuregelung verhindert werden soll.
  • Erweiterung der Vorbestellungsarten der Anrufsammeltaxis aufgrund des digitalen Fortschritts. Des Weiteren soll eine Flexibilisierung der Betriebszeiten von Anrufsammeltaxis vorgenommen werden, damit den Bedürfnissen der Fahrgäste größtmöglich entsprochen werden kann.
  • Aktualisierung der Ressortbezeichnungen und geschlechtergerechte Anpassungen. Die Ressortbezeichnungen sollen auf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geändert werden. In den geänderten Bestimmungen sollen die männlichen Formen um die weiblichen Formen erweitert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes soll der Verwaltungsvereinfachung bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste dienen, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden, in dem die Haltestellengenehmigungen automatisch auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber übergehen sollen. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand der Konzessionsbehörden vermindern, finanzielle Einsparungen für die Unternehmen bringen und sich durch die Nichtabhaltung von Verfahren und Verhandlungen auch positiv für eine klimaneutrale Verwaltung auswirken. Die Novellierung soll überdies Anpassungen im Bereich der Anrufsammeltaxis bringen, indem einerseits die Vorbestellungsarten erweitert und andererseits die Betriebszeiten flexibilisiert werden sollen. Im Zuge der Novellierung sollen des Weiteren auch die Ressortbezeichnungen aktualisiert sowie geschlechtergerechte Anpassungen vorgenommen werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
14
Organisationen
13
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

13 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 13 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 02.06.2023 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2308 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 203/2023 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.