Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungÜbermittelt von Dr. Martin PolaschekAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →81 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 08.01.2024
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 43/2024
Worum geht es?
Ziele
- Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
- Zusätzliche qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im digitalen Bereich
- Inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre
- Integration der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung und Lehre
- Verbindung der transformativen Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen
Inhalt
- Schaffung der Rechtsgrundlage für den dauerhaften Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Am 28. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Gründung einer neuen Universität angekündigt. Zweck der Gründung dieser neuen Universität ist es die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen. Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation kommt der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der hochschulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu, um insbesondere eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich auszubilden.
Aufgabe der neuen Universität ist es,
- die transformative Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre zu begleiten,
- die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in die Lehre zu integrieren (digitaler Humanismus) sowie
- die transformative Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen zu verbinden.
Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Universität im Studienjahr 2030/2031 rund 5.000 Studierende angestrebt, die sich auch aus neuen Zielgruppen, welche sich bislang nicht für klassische technisch-naturwissenschaftliche Studien begeistern konnten, zusammensetzen sollen. Um den bei technisch-naturwissenschaftlichen Studien bestehenden Gender-Gap hintanzuhalten, wird es darum gehen, ein besonderes Augenmerk auf interdisziplinäre Studien mit innovativen Lehr- und Vermittlungsformen zu legen.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte:
Am 28. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Gründung einer neuen Universität angekündigt. Zweck der Gründung dieser neuen Universität ist es - neben weiteren Maßnahmen der Bundesregierung - die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen. Österreich steht im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2022 unter den 27 EU-Mitgliedstaaten an zehnter Stelle (abrufbar unter folgendem Link: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/desi; [abgerufen am 12.10.2023]). Von 2017 bis 2022 hat das Land im Zusammenhang mit den DESI-Indikatoren eine durchschnittliche relative Wachstumsrate von acht Prozentpunkten pro Jahr erzielt; dies steht mit dem EU-Durchschnitt im Einklang.
Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation kommt der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der hochschulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu, um insbesondere eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich auszubilden.
Aufgabe der neuen Universität ist es,
- die transformative Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre zu begleiten,
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- die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in die Lehre zu integrieren (digitaler Humanismus) sowie
- die transformative Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen zu verbinden.
Die Gründung der neuen Universität bietet die Chance, neue Strukturen zu etablieren, interdisziplinäre und vor allem transdisziplinäre - im Sinne einer integrativen Forschung - neue Forschungsfelder zu bearbeiten, innovative Lehr-, Vermittlungs- und Transfermethoden zu realisieren und dadurch die bestehenden Universitäten und Hochschulen, aber auch Kunst-, Kultur- und Forschungsinstitutionen in Österreich langfristig zu bereichern.
Aufgrund der großen Bedeutung als Kultur-, Wirtschafts- und Industriestandort und der daraus resultierenden hohen Nachfrage nach einerseits spezialisierten und andererseits inter- und transdisziplinär ausgebildeten und hoch qualifizierten Arbeitskräften fiel die Standortwahl für die neue Universität mit der Bezeichnung "Institute of Digital Sciences Austria" auf Linz.
Mit der technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. dem Linz Institute of Technology sowie den anderen Fakultäten der Universität Linz, der Kunstuniversität Linz, der Anton Bruckner Privatuniversität, dem Campus Hagenberg der FH Oberösterreich sowie dem Ars Electronica Center existieren bereits vielversprechende Anknüpfungspunkte im Bereich der Digitalisierung, die hervorragend für die Bildung von Inter- und Transdisziplinarität und die Nutzung von umfassenden Synergien mit der neuen Universität geeignet und notwendig sind.
Der Aufbau des Lehrangebots der neuen Universität wird schrittweise erfolgen, wobei im Endausbau jedenfalls Bachelor-, Master- und PhD-Doktoratsstudien sowohl als ordentliche Studien als auch im Sinne der hochschulischen Weiterbildung angeboten werden. Insbesondere die hochschulische Weiterbildung ist für eine gesellschaftliche Öffnung und Akzeptanz von besonderer Bedeutung.
Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Universität im Studienjahr 2030/2031 rund 5.000 Studierende angestrebt, die sich auch aus neuen Zielgruppen, welche sich bislang nicht für klassische technisch-naturwissenschaftliche Studien begeistern konnten, zusammensetzen sollen. Um den bei technisch-naturwissenschaftlichen Studien bestehenden Gender-Gap hintanzuhalten, wird es darum gehen, ein besonderes Augenmerk auf interdisziplinäre Studien mit innovativen Lehr- und Vermittlungsformen zu legen.
Wesentlich dabei ist die Attraktivität des Lehrangebots und der Studienbedingungen, inklusive Studien-förderung. Das Einzugsgebiet der Universität muss dabei weit über den regionalen und nationalen Kontext hinausgehen. Die Universität wird den globalen Wettlauf um talentierte Studieninteressierte, aber auch Lehrende und Forschende aufnehmen müssen. Ziel ist die Schaffung einer international attraktiven und innovativen Universität, an der nach den im Ministerratsvortrag vom 17. September 2021 enthaltenen Planungen im Studienjahr 2030/2031 rund 100 bis 150 Arbeitsgruppen, geleitet von hoch qualifizierten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen und Berufsfeldern, etabliert sein werden.
Um die Gründung der neuen Universität so rasch wie möglich umzusetzen, wurde ein zweistufiger Gesetzwerdungsprozess vorgesehen: Das Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, BGBl. I Nr. 120/2022, in Kraft getreten am 1. Juli 2022, hat jene rechtlichen Grundlagen geschaffen, die für den Gründungsprozess der neuen Universität unbedingt erforderlich sind, und die diese neue Einrichtung handlungsfähig machen (zB Rechtsform, Gründungsorgane, Lehre und Studien, Personal, etc.). Damit wurde es ermöglicht, dass wesentliche Entwicklungsschritte für die neue Universität rasch vorgenommen werden konnten, wie zB die Wahl der Gründungspräsidentin oder des Gründungspräsidenten, welche am 5. März 2023 erfolgt ist.
Erst in einem zweiten Schritt werden mit einem weiteren Bundesgesetz die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisationsstruktur und den laufenden Betrieb der neuen Universität geschaffen werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird dieser zweite Schritt zur Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die neue Universität - über die Dauer des Gründungsprozesses hinaus - vollzogen werden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Institute of Digital Sciences Austria am 1. Juli 2024 wird das Gründungsgesetz außer Kraft treten.
Kompetenzrechtliche Grundlagen:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des Gründungsgesetzes für das Institute of Digital Sciences Austria gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 81
- Organisationen
- 60
- Privatpersonen
- 19
- Nicht öffentlich
- 2
60 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- TU Graz_Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- HochschülerInnenschaft an der TU Graz
- Senatsvorsitzendenteams der TU Austria; Teams der Senatsvorsitzenden
- Österreichische Universitätenkonferenz
- Senatsvorsitzendenkonferenz
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
- Technische Universität Wien; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
- Johannes Kepler Universität Linz; Senat
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität Linz
- Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich
- ULV - Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten
- Universität Wien; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Johannes Kepler Universität Linz; Vorsitzteam
- Johannes Kepler Universität Linz; Rektorat
- Zentralausschuss für die UniversitätslehrerInnen
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen JKU Linz
- Kunstuniversität Linz; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen - akg
- ÖPUK - Österreichische Privatuniversitätenkonferenz
- Kunstuniversität Linz; Senat
- Rechnungshof
- Kunstuniversität Linz; Rektorat
- Universitätsrat der Akademie der Bildenden Künste
- Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV)
- Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Österreichische Akademie der Wissenschaften; Stabsstelle Recht und Compliance
- Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der TU Wien
- Johannes Kepler Universität Linz; Dekanat Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
- Technische Universität Wien/Rektorat
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Wirtschaftsuniversität Wien
- Bundesverwaltungsgericht
- Senat der Medizinischen Universität Innsbruck; Senat der Medizinischen Universität Innsbruck
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Veterinärmedizinische Universität Wien; Rektorat
- BM f. Arbeit und Wirtschaft
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)
- AktionsGemeinschaft; Bundesorganisation
- ARGE Gleichbehandlung und Gleichstellung an Österreichs Universitäten
- Fachhochschul-Konferenz
- Fachhochschule Oberösterreich; Geschäftsführer
- Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien (ÖH Uni Wien); Referat für Bildung und Politik
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Graz
- Industriellenvereinigung; Bildung & Gesellschaft
- Kunstuniversität Linz; Universitätsrat
- Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH)
- Universität für Angewandte Kunst
- Universität Innsbruck; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
- Universität Klagenfurt
- Universität Mozarteum Salzburg; Rektorat / Senat
- Universitätsrat der Johannes Kepler Universität Linz
- Verein Helping Hands; Rechtsberatung
- BM f. Justiz
- Amt der Tiroler Landesregierung
- IT:U interdisciplinary transformation university austria; Gründungskonvent
- BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; Fachsenate
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
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Die Stellungnahmen wurden am 09.01.2024 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2461 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 43/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.