Wasserstoffförderungsgesetz-WFöG, Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →19 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete am 25.03.2024
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 69/2024
Worum geht es?
Ziel
Erhöhung der inländischen Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Inhalt
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs durch die Einführung eines wettbewerblichen Bietermechanismus
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, bis 2040 in Österreich Klimaneutralität zu erreichen. Die Erzeugung und der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff ist ein wichtiger Wegbereiter, um die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherzustellen und ein erneuerbares Energiesystem maßgebend zu unterstützen. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 1 Gigawatt (GW) Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert werden soll. Der Gesetzesentwurf legt Bestimmungen für Förderungen der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs in Österreich fest. Gegenstand der Förderung sollen die Errichtung und der Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sein. Für diese Förderungen sollen Bundesmittel im Ausmaß von maximal 400 Millionen Euro für einen Förderzeitraum von 10 Jahren zur Verfügung stehen. Als Abwicklungsstelle soll die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) fungieren. Die Förderung soll im Rahmen von wettbewerblichen Auktionen erfolgen, um eine kosteneffiziente Umsetzung der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, in Österreich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Die Erzeugung und der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff ist ein wichtiger Wegbereiter, welcher die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgebend unterstützen kann. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 1 GW Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 19
- Organisationen
- 17
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 0
17 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- BM f. Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
- Rechnungshof
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftspolitik
- Kompost & Biogas Verband Österreich
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Klimabüro
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat
- VERBUND AG; Corporate Affairs
- BM f. Finanzen
- Land Salzburg; Landeslegistik
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
- Büro der Bundesministerin für EU und Verfassung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
10 von 17 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 26.03.2024 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 2555 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 69/2024 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.