Umweltförderungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →11 Stellungnahmen · 3 Tage Frist, endete am 03.07.2020
BGBl. I Nr. 114/2020
Worum geht es?
Ziele
- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022
- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. -einsparung sowie des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energieträger
Inhalt
- Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme
- Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen
- Haftungsrahmen für Energie-Contracting
- Anhebung Zusagerahmen reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022
Redaktion: oesterreich.gv.at
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die COVID-19-Krise hat zu tiefgreifenden konjunkturellen Einschnitten in beinahe allen wirtschaftlichen Sektoren geführt. Gleichzeitig besteht erheblicher Bedarf an strukturellen Änderungen unseres Wirtschaftssystems in Richtung Klimaneutralität. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und zur Minimierung weiterer budgetärer Belastungen und Risiken ist die Ankurbelung der Konjunktur durch das Ermöglichen von klimafreundlichen Investitionen dringend geboten, zumal damit auch Lock-In-Effekte vermieden werden können. Gerade Investitionen, die im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensive) gefördert werden, sind durch positive konjunkturelle Effekte (Arbeitsplatz, Wertschöpfung usw.) bei gleichzeitiger Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen gekennzeichnet, und können im Rahmen dieser Instrumente budgetschonend angereizt werden. Daher sollen im Rahmen des von der Bundesregierung vereinbarten Konjunkturpakets umfangreiche Mittel für die Umweltförderung im Inland und die Sanierungsoffensive zur Verfügung gestellt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 11
- Organisationen
- 10
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
10 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
- Bundeskanzleramt
- Österreichische Ärztekammer; Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Stellungnahmen wurden am 07.07.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 342 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 114/2020 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.