Eisenbahngesetz, Unfalluntersuchungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →31 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete am 01.10.2020
BGBl. I Nr. 143/2020
Worum geht es?
Ziele
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Eisenbahnsicherheit
- Bestimmung eines optimalen Niveaus der technischen Harmonisierung, um grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsdienste in der Union und mit Drittländern zu erleichtern, zu verbessern und auszubauen
- Reduktion von drei Verwaltungsebenen für Eisenbahnen auf zwei Verwaltungsebenen
- Etablierung einer einzigen nationale Sicherheitsbehörde in Österreich
- Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für das Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen
- Reduktion nationaler Regelungen
Inhalt
- Etablierung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als einzige nationale Sicherheitsbehörde für Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen
- Übergang der Zuständigkeit für nicht-öffentliche Eisenbahnen von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Landeshauptmann
- Einführung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen durch die Eisenbahnagentur der Europäischen Union oder im Falle eines nur nationalen Einsatzes eines Schienenfahrzeuges durch das BMK
Redaktion: oesterreich.gv.at
- Einführung einer Genehmigung zur Inbetriebnahme für die Inbetriebnahme bestimmter Teilsysteme
- Ersatz der bisherigen Sicherheitsbescheinigung durch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung
- Einschränkung der Möglichkeit zur Erlassung nationaler Sicherheitsvorschriften
- Regelungen über Anforderungen und Funktionen des Instandhaltungssystems von für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zuständigen Stellen
- Erweiterung des Anwendungsbereiches auf all jene Akteure im Eisenbahnbereich, deren Verhalten die Eisenbahnsicherheit potentiell beeinflussen könnnte
- Ausweitung des Anwendungsbereiches des 9. Teiles (Triebfahrzeugführer) auf alle Haupt- und vernetzten Nebenbahnen
- Recht der Eisenbahnbehörde zur Überprüfung und Überwachung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 einschließlich ergangener Verordnungen zu diesem Bundesgesetz und solcher Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar sind
- Regelung der Befugnisse der Eisenbahnbehörden im Zuge einer Überprüfung und Überwachung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden
- die Richtlinien der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketessowie bisher einige nicht oder nicht detailliert genug umgesetzte Artikel der Richtlinie 2012/34/EU innerstaatlich umgesetzt,
- über die Richtlinienumsetzungen hinaus Änderungen des Eisenbahngesetzes 1957 vorgenommen.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 31
- Organisationen
- 28
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 1
28 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- BM f. Arbeit, Familie und Jugend
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Landesverteidigung
- Industriellenvereinigung; Mag. Monika Schuh - Geschäftsführerin Infrastrukturausschuss; Bereich Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie (ITRE)
- ÖBB-Holding AG
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Österreichischer Städtebund
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
- BM f. Finanzen
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Bundeskanzleramt
- Landwirtschaftskammer Österreich; Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
- Verband der Bahnindustrie
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau
- BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Schienen-Control GmbH und Schienen-Control Kommission
- BM f. Justiz
- Verband Österreichischer Museums- und Touristikbahnen; Austrian Museum & Tourist Railway Association
- BM f. Inneres
- Volksanwaltschaft
- WESTbahn Management GmbH
10 von 28 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 05.10.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 470 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 143/2020 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.