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Patentanwaltsgesetz, Änderung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    12 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 23.10.2020

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 88/2021

Worum geht es?

Ziele

  • Herstellung des sich aus dem Erkenntnis des EuGH in der Rechtssache C-209/18 ergebenden EU-konformen Zustands
  • Begleitende Bestimmungen zur Richtlinie (EU) 2018/958 im Hinblick auf allfällig betroffene Rechtssetzungsvorhaben im Rahmen der Regelungskompetenz der Patentanwaltskammer

Inhalt

  • EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften
  • Ermöglichung der Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen
  • Nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Patentanwaltskammer

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll eine EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften erfolgen.

Die Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen soll ermöglicht werden.

Es soll eine nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 durch die Patentanwaltskammer getroffen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben für eingeladene Institutionen

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
12
Organisationen
12
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

12 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 12 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 27.10.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 643 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 88/2021 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.