Patentanwaltsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →12 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 23.10.2020
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 88/2021
Worum geht es?
Ziele
- Herstellung des sich aus dem Erkenntnis des EuGH in der Rechtssache C-209/18 ergebenden EU-konformen Zustands
- Begleitende Bestimmungen zur Richtlinie (EU) 2018/958 im Hinblick auf allfällig betroffene Rechtssetzungsvorhaben im Rahmen der Regelungskompetenz der Patentanwaltskammer
Inhalt
- EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften
- Ermöglichung der Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen
- Nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Patentanwaltskammer
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es soll eine EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften erfolgen.
Die Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen soll ermöglicht werden.
Es soll eine nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 durch die Patentanwaltskammer getroffen werden.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 12
- Organisationen
- 12
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
12 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Österreichische Patentanwaltskammer
- Österreichische Apothekerkammer
- Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen/Arch+Ing
- Österreichische Tierärztekammer (vet)
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Bundeskanzleramt
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
10 von 12 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 27.10.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 643 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 88/2021 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.