Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →129 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete am 28.10.2020
BGBl. I Nr. 150/2021
Worum geht es?
Ziele
- Steigerung der jährlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mengenwirksam um 27 TWh
- Integration des Energiesystems
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit
- Erweiterung des Informationsgehalts des Ladestellenverzeichnisses für öffentlich zugängliche Ladepunkte
- Erhöhung des erneuerbaren Anteils in der Fernwärme
Redaktion: oesterreich.gv.at
Inhalt
- Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse
- Investitionszuschüsse für die Errichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Stromspeichern
- Einrichtung einer konzessionierten EAG-Förderabwicklungsstelle
- Ermöglichung der Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Einführung eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften
- Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung
- Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
- Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
- Regelungen zur Einführung einer Netzreserve
- Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte
- Einrichtung einer konzessionierten Servicestelle für erneuerbare Gase
- Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber
- Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis
- Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG
- Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
- Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen) Regulierung von dritten Zahlungsdienstleistern
- Einführung der starken Kundenauthentifizierung bei der Durchführung von Online-Zahlungen
- Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Rahmen der Neugestaltung eines dem europäischen Beihilferecht entsprechenden Regelwerks zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung sollen mit dem vorliegenden Gesetzespaket wesentliche Regelungsbereiche des "Saubere Energie für alle Europäer"-Paketes umgesetzt und damit einhergehend wichtige Systeminnovationen implementiert werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben für eingeladene Institutionen
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 129
- Organisationen
- 88
- Privatpersonen
- 37
- Nicht öffentlich
- 4
88 Stellungnahmen von 87 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Fridays For Future Austria
- eFriends Energy GmbH
- WWF Österreich; World Wide Fund For Nature
- Gewässerökologie und Biodiversitätsforschung Österreich; und Österreichischer Biodiversitätsrat
- Österreichische Umweltanwaltschaften
- Forum Wissenschaft & Umwelt
- Biomasseverband OÖ
- Erneuerbare Energie Österreich
- GLOBAL 2000
- WEB Windenergie AG
- Fronius International GmbH
- IG Windkraft Österreich
- Ötztaler Wasserkraft GmbH
- Uniper Energy Storage Austria; eine Niederlassung der Uniper Energy Storage GmbH
- Energie Allianz Austria
- OMV Aktiengesellschaft
- Umweltdachverband04.11.20202 Stellungnahmen
- Umweltorganisation PRO THAYATAL
- BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung an der Universität für Bodenkultur Wien
- 1 Fachverband Gas & Wärme
- 11er Verwaltungs GmbH
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Österreichische Technologieplattform Photovoltaik
- Umweltorganisation VIRUS - Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales
- Verein WET – Wildwasser Erhalten Tirol
- AGCS Gas Clearing and Settlement AG
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Umwelt und Raumordnung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- ARGE österreichischer Abfallwirtschaftsverbände
- BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen/Arch+Ing
- Bundeskanzleramt
- Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA); Die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich
- Datenschutzbehörde
- Energie Klagenfurt GmbH
- Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI)
- Industriellenvereinigung
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft; Mag. Dr. Alfred Waltritsch, MSc
- KNG-Kärnten Netz GmbH
- Land & Forst Betriebe Österreich (LFBÖ); Association of Austrian Land an Forest Owners
- Landwirtschaftskammer Österreich; Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
- Naturschutzbund Niederösterreich
- Österreichischer Biomasse-Verband
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Genossenschaftsverband (ÖGV)
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag; ÖRAK
- Österreichischer Städtebund
- Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz
- OurPower Energiegenossenschaft SCE mbH; Die Energie Cooperative
- Protect Our Winters Austria; Verein für Klimabildung und nachhaltigen Tourismus
- Rechnungshof
- Salzburg AG
- Salzburg Netz GmbH
- Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften
- Verein Geothermie Österreich
- Vereinigung Österreichischer Kessellieferanten
- via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung f. Umwelt- u. Energiepolitik
- 11er Nahrungsmittel GmbH
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Stabsabteilung Recht; Hauptreferat Verfassungsdienst
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Tiroler Landesregierung; Verfassungsdienst
- Austrian Power Grid AG (APG)
- BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
- Energie Versorgung Margarethen am Moos GmbH (EVM)
- Kleinwasserkraft Österreich
- Kompost und Biogas Verband Österreich
- Österreichische Gesellschaft für Krisenvorsorge
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Technologieplattform Smart Grids Austria
- VERBUND AG
- Wiener Stadtwerke GmbH
- Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz
- Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband
- BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung
- EWS Consulting GmbH; Economic Wind power Solutions
- Trans Austria Gasleitung GmbH
- Gas Connect Austria
- EVN AG
- Institut für Wärme und Oeltechnik
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Die Stellungnahmen wurden am 29.10.2020 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 733 d.B. (neues Fenster) eingebracht.
Aus dem Entwurf ging außerdem 471 d.B. (neues Fenster) hervor.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2021 (neues Fenster).
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.