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Bundesstraßen-Mautgesetz, Änderung

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieÜbermittelt von Leonore Gewessler, BAAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    10 Stellungnahmen · 5 Tage Frist, endete am 26.01.2021

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 74/2021

Worum geht es?

Ziel

  • Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen (Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) bei der fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen

Inhalt

  • Das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung bei der Anlastung der Infrastrukturkosten soll zu Gunsten emissionsfreier Fahrzeuge so erhöht werden, dass der Tarif für diese Fahrzeuge nicht mehr nur bis zu 50 Prozent, sondern nunmehr bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen darf.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Sinne der Weiterentwicklung der notwendigen Verkehrslenkung durch tarifliche Regelungen (Ökologisierung der fahrleistungsabhängigen Maut) soll die Regelung der Tarifspreizung bei der Anlastung der Infrastrukturkosten zugunsten der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb geändert werden.

Es sollen durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 bedingte redaktionelle Anpassungen erfolgen. Bislang durfte der Tarif für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb bis zu 50 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen. Nunmehr soll das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung so erhöht werden, dass der Tarif für diese Fahrzeuge bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen darf.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben für eingeladene Institutionen

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDF
  • Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF
  • Kurzinformation

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
10
Organisationen
10
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

10 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen wurden am 02.02.2021 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 683 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 74/2021 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.