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Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz, Pensionskassengesetz, u.a., Änderung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    30 Stellungnahmen · 27 Tage Frist, endete 04.06.2026

  2. Parlament

    in Behandlung · im Ausschuss geändert

    Was das Parlament am Text geändert hat →

  3. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziele

  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

Inhalt

  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG
  • Einführung eines Rechtsanspruchs im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer
  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten
  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag
  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

Die Begutachtung ist vorbei – zur Regierungsvorlage 592 d.B. kann im Nationalrat weiter Stellung genommen werden.

Eine veröffentlichte Frist gibt es dafür nicht – möglich, solange der Nationalrat den Text behandelt. Die Begutachtungsfrist endete am 04.06.2026.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Grundlagen des Gesetzesentwurfes:

Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), des Pensionskassengesetzes (PKG) sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die des im Ministerratsvortrag "Beschäftigung und soziale Absicherung im Alter" im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.

Hauptgesichtspunkte des Gesetzesentwurfes:

Wesentliche Elemente des Vorschlages sind

- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG,

- Einführung von Rechtsansprüchen im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV

- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) für Beiträge aus der Abfertigung Neu im BMSVG,

- Regelungen zur Effizienzsteigerung und Senkung von Verwaltungskosten im BMSVG,

- Schaffung der gesetzlichen Grundlagen im BMSVG für die automatische Zusammenführung mehrerer beitragsfreier Konten auf ein aktives Konto bei einer BV-Kasse (Beseitigung der Kontenzersplitterung),

- Schaffung einer Regelung im BPG, dass die aus Eigenbeiträgen finanzierte Anwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgefunden werden kann und einer Abfindungsmöglichkeit im PKVG

- Nachvollzug der BMSVG-Änderungen im LAG

- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz

Weiterlesen – noch 1 Absatz

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 1 B-VG (Bundesverfassung), Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG (Bundesfinanzen und Monopolwesen) und § 7 F-VG 1948, Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG (Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen) und auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG ("Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht"), sowie hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen und Arbeiter auf Artikel 11 Abs. 1 Z 9 B-VG ("Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt").

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
30
Organisationen
27
Privatpersonen
2
Nicht öffentlich
1

27 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 27 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 05.06.2026 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 592 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.