Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz, Änderung
Bundesministerium für FinanzenÜbermittelt von Dr. Markus MarterbauerAuf parlament.gv.at ansehen
Bisher keine Regierungsvorlage
Wie funktioniert das Verfahren? →101 Stellungnahmen · 15 Tage Frist, endete 26.05.2026
bisher keine · seit 27.05.2026 beim Ressort
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziel
Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel
Inhalt
Einführung einer gemeinschaftlichen Paketsteuer
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändlerinnen/Versandhändler oftmals einen, vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und zur Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz) begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.
Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Zum Paketsteuergesetz:
Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, bspw. im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändler oftmals einen vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und der Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.
Zum Finanzausgleichsgesetz 2024:
Die neue Paketsteuer wird als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt.
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Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG ("Bundesfinanzen und Monopolwesen") und aus § 7 F-VG 1948.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 101
- Organisationen
- 30
- Privatpersonen
- 54
- Nicht öffentlich
- 17
30 Stellungnahmen von 29 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Bundesarbeitskammer; Steuerrecht
- Otto Austria Group GmbH; Geschäftsführung26.05.20262 Stellungnahmen9 Zustimmungen gesamt
- Otto Austria Group; Geschäftsführung
- Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
- niceshops GmbH
- Handelsverband
- WKO Oberösterreich - Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel
- Österreichische Post AG
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
- Industriellenvereinigung; Finanzpolitik
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Das Institut für Angewandte Politische Ökonomie (IAPÖ)
- eBay; eBay Marketplaces GmbH
- Österreichische Landarbeiterkammer
- Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft
- Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
- VCÖ
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
- Vereinigung der österreichischen Richter*innen
- Zalando SE; Public Affairs
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Bundeskanzleramt
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Rechnungshof
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Die Stellungnahmen wurden am 27.05.2026 an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Zwischen Begutachtungsende und Regierungsvorlage liegen häufig mehrere Monate – dieser Stand kann sich noch ändern.
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.