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Ministerialentwurf 104/MEBundesministerium für Finanzen

Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz, Änderung

Bundesministerium für FinanzenÜbermittelt von Dr. Markus MarterbauerAuf parlament.gv.at ansehen

Bisher keine Regierungsvorlage

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    101 Stellungnahmen · 15 Tage Frist, endete 26.05.2026

  2. Regierungsvorlage

    bisher keine · seit 27.05.2026 beim Ressort

  3. Parlament

    ausstehend

  4. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziel

Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel

Inhalt

Einführung einer gemeinschaftlichen Paketsteuer

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändlerinnen/Versandhändler oftmals einen, vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und zur Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz) begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.

Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Zum Paketsteuergesetz:

Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, bspw. im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändler oftmals einen vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und der Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.

Zum Finanzausgleichsgesetz 2024:

Die neue Paketsteuer wird als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt.

Weiterlesen – noch 1 Absatz

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG ("Bundesfinanzen und Monopolwesen") und aus § 7 F-VG 1948.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
101
Organisationen
30
Privatpersonen
54
Nicht öffentlich
17

30 Stellungnahmen von 29 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 29 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 27.05.2026 an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Zwischen Begutachtungsende und Regierungsvorlage liegen häufig mehrere Monate – dieser Stand kann sich noch ändern.

In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.