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Ministerialentwurf 116/MEBundeskanzleramt

Budgetbegleitgesetz 2027-2028

BundeskanzleramtÜbermittelt von Dr. Christian StockerAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    45 Stellungnahmen · 10 Tage Frist, endete 21.06.2026

  2. Parlament

    im Ausschuss und im Plenum geändert

    Was das Parlament am Text geändert hat →

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 62/2026

Worum geht es?

Ziele

Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

  • Budgetkonsolidierung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
  • Förderung der Steuergerechtigkeit

Inhalt

Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Familie
  • Wissenschaft und Forschung
  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
  • Parteien, Medien und Sport
  • Justiz und Inneres
  • Finanzen
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Soziales und Arbeit

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
45
Organisationen
41
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
1

41 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 41 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 23.06.2026 an das Bundeskanzleramt übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 523 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML
  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2026.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.