Familienlastenausgleichsgesetz, Kinderbetreuungsgeldgesetz, Änderung
Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und FamilieÜbermittelt von Claudia BauerAuf parlament.gv.at ansehen
Im Parlament
Wie funktioniert das Verfahren? →37 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete 24.07.2026
in Behandlung
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziele
- Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
- Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
- Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte
Inhalt
- Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
- Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
- Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.
Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.
Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.
Die Begutachtung ist vorbei – zur Regierungsvorlage 590 d.B. kann im Nationalrat weiter Stellung genommen werden.
Eine veröffentlichte Frist gibt es dafür nicht – möglich, solange der Nationalrat den Text behandelt. Die Begutachtungsfrist endete am 24.07.2026.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, erfolgen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sowie dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine - diesem entsprechende - Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.
Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.
Beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Sozialversicherungswesen) und Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG (Bevölkerungspolitik).
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung FLAG
Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung KBGG
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
- PDFHTML
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 37
- Organisationen
- 22
- Privatpersonen
- 15
- Nicht öffentlich
- 0
22 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Bundesarbeitskammer (BAK); Frauen und Gleichstellungspolitik
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Rechnungshof
- Unlimited Democracy - Verein zur Förderung der Demokratisierung
- Volkshilfe Österreich
- Diakonie Österreich
- Österreichische Kinderfreunde
- Verband ukrainischer Organisationen in Österreich
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- BM f. Landesverteidigung
- Österreichisches Rotes Kreuz; Rechtsabteilung
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Caritas Österreich
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst
- Österreichischer Städtebund; Generalsekretariat
- BM f. Inneres
10 von 22 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 27.07.2026 an Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 590 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Die Regierungsvorlage ist im Nationalrat in Behandlung.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.