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Familienlastenausgleichsgesetz, Kinderbetreuungsgeldgesetz, Änderung

Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und FamilieÜbermittelt von Claudia BauerAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    37 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete 24.07.2026

  2. Parlament

    in Behandlung

  3. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziele

  • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
  • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
  • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

Inhalt

  • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
  • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

Die Begutachtung ist vorbei – zur Regierungsvorlage 590 d.B. kann im Nationalrat weiter Stellung genommen werden.

Eine veröffentlichte Frist gibt es dafür nicht – möglich, solange der Nationalrat den Text behandelt. Die Begutachtungsfrist endete am 24.07.2026.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, erfolgen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sowie dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine - diesem entsprechende - Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

Beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Sozialversicherungswesen) und Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG (Bevölkerungspolitik).

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung FLAG

    PDF
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung KBGG

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
37
Organisationen
22
Privatpersonen
15
Nicht öffentlich
0

22 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 22 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 27.07.2026 an Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 590 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Die Regierungsvorlage ist im Nationalrat in Behandlung.

Verlauf auf parlament.gv.at

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.