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Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Änderung

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und SportÜbermittelt von Andreas Babler, MScAuf parlament.gv.at ansehen

Bisher keine Regierungsvorlage

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    16 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete 05.08.2026

  2. Regierungsvorlage

    bisher keine · seit 06.08.2026 beim Ressort

  3. Parlament

    ausstehend

  4. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziele

  • Verbesserung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Journalistinnen/Journalisten
  • Sichtbarmachung und Reduktion von Angriffen auf Journalistinnen/Journalisten

Inhalt

  • Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle
  • Erfassung und Dokumentation von Angriffen und Bedrohungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) soll der gezielten Weiterentwicklung und Stärkung der Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus unter Bedachtnahme auf die wachsenden physischen, psychischen und rechtlichen Gefährdungen dienen, mit denen sich Journalistinnen /Journalisten konfrontiert sehen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf vor, die Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Sicherheit von Journalistinnen/Journalisten als eigenen Förderzweck im QJF-G zu verankern, um ein niedrigschwelliges und professionelles Unterstützungsangebot langfristig gewährleisten zu können.

Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Schutzes, der Sicherheit sowie der Handlungskompetenz von Journalistinnen/Journalisten im Sinne der Empfehlung (EU) 2021/1534 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
16
Organisationen
15
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

15 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 15 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 06.08.2026 an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Für die XXVIII. Gesetzgebungsperiode ist der weitere Weg der Entwürfe nicht erfasst.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob aus diesem Entwurf eine Regierungsvorlage wurde, lässt sich hier nicht sagen – das ist eine Lücke im Datenbestand, kein Befund über den Entwurf. Regierungsvorlagen aus dieser Periode verzeichnet das Parlament sehr wohl; nur der Bezug zum Ministerialentwurf fehlt in den Daten.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.