Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Änderung
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und SportÜbermittelt von Andreas Babler, MScAuf parlament.gv.at ansehen
Bisher keine Regierungsvorlage
Wie funktioniert das Verfahren? →16 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete 05.08.2026
bisher keine · seit 06.08.2026 beim Ressort
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziele
- Verbesserung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Journalistinnen/Journalisten
- Sichtbarmachung und Reduktion von Angriffen auf Journalistinnen/Journalisten
Inhalt
- Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle
- Erfassung und Dokumentation von Angriffen und Bedrohungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die vorliegende Novelle zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) soll der gezielten Weiterentwicklung und Stärkung der Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus unter Bedachtnahme auf die wachsenden physischen, psychischen und rechtlichen Gefährdungen dienen, mit denen sich Journalistinnen /Journalisten konfrontiert sehen.
Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf vor, die Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Sicherheit von Journalistinnen/Journalisten als eigenen Förderzweck im QJF-G zu verankern, um ein niedrigschwelliges und professionelles Unterstützungsangebot langfristig gewährleisten zu können.
Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Schutzes, der Sicherheit sowie der Handlungskompetenz von Journalistinnen/Journalisten im Sinne der Empfehlung (EU) 2021/1534 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 16
- Organisationen
- 15
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
15 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion; Geschäftsbereich Recht
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftspolitik
- Amt der NÖ Landesregierung
- Freischreiber:innen Österreich
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Presseclub Concordia
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- BM f. Justiz
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- BM f. Finanzen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
- WEISSER RING
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Die Stellungnahmen wurden am 06.08.2026 an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Für die XXVIII. Gesetzgebungsperiode ist der weitere Weg der Entwürfe nicht erfasst.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob aus diesem Entwurf eine Regierungsvorlage wurde, lässt sich hier nicht sagen – das ist eine Lücke im Datenbestand, kein Befund über den Entwurf. Regierungsvorlagen aus dieser Periode verzeichnet das Parlament sehr wohl; nur der Bezug zum Ministerialentwurf fehlt in den Daten.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.