Bilanzbuchhaltungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusÜbermittelt von Mag. Dr. Wolfgang HattmannsdorferAuf parlament.gv.at ansehen
Bisher keine Regierungsvorlage
Wie funktioniert das Verfahren? →13 Stellungnahmen · 5 Wochen Frist, endete 21.08.2026
bisher keine · seit 24.08.2026 beim Ressort
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
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Worum geht es?
Ziele
- Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Deskriptoren des Qualifikationsniveaus 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) entsprechen.
- Das Modulsystem ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Prüfungsablaufes.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, die schriftlichen Module auf elektronischem Weg abzulegen.
Inhalt
- Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen
- Im Rahmen der didaktischen Neugestaltung wird für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, die schriftlichen Module auf elektronischem Weg abzulegen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Anforderungen von Stufe 6 des Nationalen Qualitätsrahmens (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entsprechen. Durch die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen, sollen Inhalt und Umfang der Fachprüfungen so ausgestaltet werden, dass diese im Rahmen der Fachprüfung nachgewiesen werden können. Die entsprechenden Qualifikationsstandards sowie die jeweiligen Kompetenzniveaus für die Berufe Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter sollen künftig als Anlage in die Prüfungsordnung aufgenommen werden.
Es soll für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen werden, wobei jedes Modul als Einzelprüfung abgelegt werden kann. Vorbereitungskurse sollen sich am Modulsystem orientieren. Die Reihenfolge der Absolvierung der Module und die Fachprüfungsstelle sollen frei gewählt werden können.
Das neue, modulare Prüfungssystem soll einen flexiblen und schrittweisen Erwerb der Berechtigungen für die Berufsgruppen Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter ermöglichen. Je nach angestrebtem Abschluss sollen dafür spezifische Fachmodule absolviert und die jeweils erforderlichen Praxisjahre nachgewiesen werden.
Schriftliche Prüfungen sollen künftig digital und ortsunabhängig abgelegt werden können. Mündliche Prüfungen sollen hingegen vor Ort unter Aufsicht mindestens eines Mitglieds der Prüfungskommission stattfinden, wobei die Möglichkeit bestehen soll, weitere Prüferinnen/Prüfer flexibel per Videokonferenz zuzuschalten.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems in acht NQR-Qualifikationsniveaus. Er hat sowohl die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich und in Europa zum Ziel als auch die Förderung des lebensbegleitenden (formalen, nicht-formalen und informellen) Lernens.
Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Deskriptoren des Qualifikationsniveaus 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) entsprechen und damit auch des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), sodass durch Zuordnung gemäß dem im NQR-Gesetz, BGBl. I Nr. 14/2016, vorgesehenen Verfahren in der Gesamtschau der Berufsausbildungslandschaft die gleichwertige Einstufung und Durchlässigkeit (auch) im europäischen Kontext sichergestellt werden soll.
Der Inhalt und Umfang der Fachprüfungen wurden durch die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen, so ausgestaltet, dass diese im Rahmen der Fachprüfung nachgewiesen werden können.
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Die Qualifikationsstandards sollen als Anlage in die neue Prüfungsordnung aufgenommen werden und sollen die Qualifikation für Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter in Form von Lernergebnissen, Kenntnissen und Fertigkeiten beschreiben. Die Kompetenzniveaus wären ebenfalls dieser Anlage zu entnehmen.
Im Rahmen der didaktischen Neugestaltung sollen für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen werden. Um dem Prüfungskandidaten einen möglichst großen Spielraum für den Erwerb des Prüfungsstoffes zu geben, kann jedes Modul als Einzelprüfung abgelegt werden. Die thematische Gliederung der Module findet sich auch in den angebotenen Vorbereitungskursen der Ausbildungsinstitute wieder.
Das Modulsystem soll eine flexiblere Gestaltung des Prüfungsablaufes ermöglichen: Der Prüfungskandidat kann die Reihenfolge der Absolvierung der Module und die Fachprüfungsstelle (=Meisterprüfungsstelle) einer Fachprüfung frei wählen.
Nach Ablegung der beiden Module "Buchhaltung und Kostenrechnung" und "Unternehmensmanagement und Fachpräsentation" kann bereits nach eineinhalb Jahren beruflicher fachlicher Tätigkeit die Berechtigung für den Buchhalter erlangt werden. Nach nur einem weiteren Modul, "Personalverrechnung", in Verbindung mit dem Nachweis der verlangten beruflichen fachlichen Tätigkeit als Personalverrechner kann bereits die Berechtigung für den Personalverrechner erlangt werden, wobei die Reihenfolge (zuerst Personalverrechner und dann Buchhalter oder umgekehrt) frei gewählt werden kann. Sollte die Berechtigung Personalverrechner zuerst angestrebt werden, muss das Modul "Unternehmensmanagement und Fachpräsentation" in diesem Zusammenhang abgelegt werden. Nach nur noch einem weiteren Modul, "Bilanzierung", und nach Vorliegen der insgesamt drei Jahre beruflicher fachlicher Tätigkeit kann die Berechtigung für den Bilanzbuchhalter erlangt werden.
Der fortschreitenden Digitalisierung soll auch durch Ermöglichung der ortsunabhängigen Abhaltung der Prüfungen Rechnung getragen werden.
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die schriftlichen Module auf elektronischem Weg abzulegen. Durch die ortsunabhängige Abhaltung entfallen lange Anfahrtswege für Prüfungskandidaten und Mitglieder der Prüfungskommission und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird erleichtert.
Um die Eigenständigkeit der Leistung des Prüfungskandidaten bei der mündlichen Prüfung zu gewährleisten, muss der Prüfungskandidat in der jeweiligen Meisterprüfungsstelle anwesend sein und mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission beaufsichtigt den Prüfungskandidaten während der gesamten mündlichen Prüfung, die vor Ort durchgeführt wird. Die restlichen Kommissionsmitglieder können per Videokonferenz zugeschaltet werden.
Den Meisterprüfungsstellen soll damit auch die Zusammenstellung der Prüfungskommission erleichtert werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 13
- Organisationen
- 11
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 0
11 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- BM f. Justiz
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- Amt der NÖ Landesregierung
- Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Bundesarbeitskammer; Betriebswirtschaft
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
10 von 11 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 24.08.2026 an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Zwischen Begutachtungsende und Regierungsvorlage liegen häufig mehrere Monate – dieser Stand kann sich noch ändern.
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.