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Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz, KommAustria-Gesetz, Änderung

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und SportÜbermittelt von Andreas Babler, MScAuf parlament.gv.at ansehen

Bisher keine Regierungsvorlage

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    53 Stellungnahmen · 6 Wochen Frist, endete 31.08.2026

  2. Regierungsvorlage

    bisher keine · seit 01.09.2026 beim Ressort

  3. Parlament

    ausstehend

  4. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziele

  • Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit gedruckten in Redaktionen hergestellten Inhalten
  • Dämpfung der Zustellkosten je Exemplar

Inhalt

Einführung eines Zustellkostenzuschusses für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf für ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz (ZZF-G) verfolgt die Zielsetzung, die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen in ganz Österreich abzusichern. In Form von Zuschüssen zu den stetig steigenden Zustellkosten – im Zeitraum 2021 bis 2025 sind die Kosten bei der Hausfrühzustellung um rund 45 Prozent und bei der Postzustellung um rund 48 Prozent gestiegen – soll ein Anreiz gesetzt werden, um die flächendeckende Verfügbarkeit einer Vielfalt von gedruckten Zeitungen in Form von Abonnements weiterhin in bewährter Servicequalität gewährleisten zu können.

Es ist davon auszugehen , dass sich die Medienunternehmen ohne dieses Vorhaben schrittweise z.B. aus der Versorgung ländlicher Gebiete zurückziehen oder die Hausfrühzustellung (bis 7.00 Uhr) in den Vormittag verschieben oder allenfalls einzelne Erscheinungstage einstellen könnten. Die beschriebene Entwicklung beeinträchtigt daher die breite und möglichst universelle Verteilung der verschiedenen Druckwerke und führt zu einer Verschlechterung bei der Servicequalität der Zustellung, was sich unmittelbar negativ auf die Abonnement-Zahlen auswirken wird. Die Maßnahme soll daher die Regelmäßigkeit der Zustellung von Printmedien gewährleisten und damit die Verfügbarkeit von verschiedenartigen Inhalten bzw. Informationen aufrecht erhalten.

Das Vorhaben orientiert sich bei diesem Ziel an anderen von der Europäischen Kommission bereits genehmigten Vorhaben wie etwa zu den Regelungen zur Zustellung von Presseerzeugnissen in Frankreich oder für Zeitungen und Zeitschriftenverlage in Italien.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf für ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz (ZZF-G) verfolgt die Zielsetzung, die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen in ganz Österreich abzusichern. In Form von Zuschüssen zu den stetig steigenden Zustellkosten - im Zeitraum 2021 bis 2025 sind die Kosten bei der Hausfrühzustellung um rund 45% und bei der Postzustellung um rund 48% gestiegen - soll ein Anreiz gesetzt werden, um die flächendeckende Verfügbarkeit einer Vielfalt von gedruckten Zeitungen in Form von Abonnements weiterhin in bewährter Servicequalität gewährleisten zu können.

Auszugehen ist davon, dass sich die Medienunternehmen ohne dieses Vorhaben schrittweise zB aus der Versorgung ländlicher Gebiete zurückziehen oder die Hausfrühzustellung (bis 7 Uhr) in den Vormittag verschieben oder allenfalls einzelne Erscheinungstage einstellen könnten. Die beschriebene Entwicklung beeinträchtigt daher die breite und möglichst universelle Verteilung der verschiedenen Druckwerke und führt zu einer Verschlechterung bei der Servicequalität der Zustellung, was sich unmittelbar negativ auf die Abonnement-Zahlen auswirken wird. Die Maßnahme zielt daher darauf ab, die Regelmäßigkeit der Zustellung von Printmedien zu gewährleisten und damit die Verfügbarkeit von verschiedenartigen Inhalten bzw. Informationen aufrecht zu erhalten.

Weiterlesen – noch 3 Absätze

Das Vorhaben orientiert sich bei diesem Ziel an anderen von der Europäischen Kommission bereits genehmigten Vorhaben wie etwa im Fall Frankreichs (Staatliche Beihilfe SA. 101754 (2022/N), 5.12.2022) zu den Regelungen zur Zustellung von Presseerzeugnissen oder im Fall Italiens für Zeitungen und Zeitschriftenverlage (Staatliche Beihilfe SA. 112854 (2024/N), 13.5.2024 zur Verlängerung der Beihilfenregelung wie sie von der Europäischen Kommission mit SA. 106115 (2023/N), 28.7.2023 genehmigt wurde).

Kompetenzgrundlage:

Es handelt sich um ein Selbstbindungsgesetz des Bundes.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf sieht Fördermaßnahmen vor, die einer weitergehenden Konsultation mit der Europäischen Kommission mit dem Ziel der beihilfenrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
53
Organisationen
33
Privatpersonen
20
Nicht öffentlich
0

33 Stellungnahmen von 32 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 32 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 01.09.2026 an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Zwischen Begutachtungsende und Regierungsvorlage liegen häufig mehrere Monate – dieser Stand kann sich noch ändern.

In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.