Schulunterrichtsgesetz, Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, Änderung
Bundesministerium für BildungÜbermittelt von Christoph Wiederkehr, MAAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →30 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 27.05.2025
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 44/2025
Worum geht es?
Ziele
- Vorbereitung auf den Einstieg in das Schulsystem
- Erweiterung der Ausbildungsangebote zur Erfüllung der fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen
Inhalt
Unterricht in "Orientierung und Vorläuferfertigkeiten" (präliterale Bildung) Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch den verstärkten Familiennachzug in den letzten Jahren hat ein starker Zuzug von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich stattgefunden. Damit verbunden war vor allem eine vermehrte Migration von Kindern und Jugendlichen. Eine besondere Herausforderung, die sich bei diesen Kindern und Jugendlichen stellt, liegt darin, dass viele von ihnen aus einem anderen Kulturkreis nach Österreich kommen und keinerlei Vorerfahrung aus einem beständigen Bildungssystem haben, wie es in Österreich etabliert ist. Die Bundesregierung hat sich daher bereits im Regierungsprogramm darauf verständigt, sogenannte Orientierungsklassen zu ermöglichen. Das Konzept der Orientierung sieht vor, dass alle Kinder, die nicht über ausreichende schulische Vorerfahrungen verfügen, zu einem Orientierungsgespräch geladen werden. Bei diesen Orientierungsgesprächen werden schulische Vorerfahrungen, der Alphabetisierungsstand und weitere für den Schulalltag wichtige Informationen erfasst. Anschließend wird über die Notwendigkeit von Orientierung („Orientierungsunterricht“) entschieden.
Im Mittelpunkt dieser Unterstützung und Betreuung stehen die Vermittlung
- grundlegenden Wissens über das Funktionieren des Systems „Schule“ in Österreich
- erster Vorläuferfähigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch und
- von Grundwerten und Grundregeln für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft (z.B. Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung).
Weiters soll auch die Arbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten intensiviert werden. Sie sollen dabei u.a. verpflichtend über bestehende Regeln und Pflichten in der Gesellschaft und im schulischen Kontext informiert werden und Informationen über das österreichische (Schul-)system erhalten.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Durch den verstärkten Familiennachzug in den letzten Jahren hat ein starker Zuzug von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich stattgefunden. Damit verbunden war vor allem eine vermehrte Migration von Kindern und Jugendlichen. Viele der Familien kamen zunächst nicht nach Europa, sondern wurden in Lagern aufgenommen die (hauptsächlich) in der Türkei und dem Libanon eingerichtet wurden. Mit ihrer Ankunft in Österreich sind viele der Kinder schulpflichtig.
Eine besondere Herausforderung, die sich bei diesen Kindern und Jugendlichen stellt, liegt darin, dass viele von ihnen aus einem anderen Kulturkreis nach Österreich kommen und keinerlei Vorerfahrung aus einem beständigen Bildungssystem haben, wie es in Österreich etabliert ist. Die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen, die für den Einstieg in die Schullaufbahn essentiell sind, hat nicht stattgefunden. Neben dem Fehlen von Kenntnissen der deutschen Sprache und fehlenden sozialen Kompetenzen kommt in vielen Fällen Analphabetismus in einem Alter, in dem Kinder und Jugendliche in Österreich bereits alphabetisiert sind, hinzu - zum Teil auch in der eigenen Muttersprache. Dies führt das Bildungssystem zu einer starken Überlastung, vor allem in den Stadtregionen.
Weiterlesen – noch 8 AbsätzeWeniger anzeigen
Die Bundesregierung hat sich daher bereits im Regierungsprogramm darauf verständigt, sogenannte Orientierungsklassen zu ermöglichen. Das Konzept der Orientierung sieht vor, dass alle Kinder, die nicht über ausreichende schulische Vorerfahrungen verfügen, zu einem Orientierungsgespräch geladen werden. Bei diesen Orientierungsgesprächen werden schulische Vorerfahrungen, der Alphabetisierungsstand und weitere für den Schulalltag wichtige Informationen erfasst. Anschließend wird über die Notwendigkeit von Orientierung ("Orientierungsunterricht) entschieden.
Im Mittelpunkt dieser Unterstützung und Betreuung stehen die Vermittlung
a) grundlegenden Wissens über das Funktionieren des Systems "Schule" in Österreich
b) erster Vorläuferfähigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch und
c) von Grundwerten und Grundregeln für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, (zB Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung).
Weiters soll auch die Arbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten intensiviert werden. Sie sollen dabei ua. verpflichtend über bestehende Regeln und Pflichten in der Gesellschaft und im schulischen Kontext informiert werden und Informationen über das österreichische (Schul-)system erhalten. Die Beachtung der zur Verfügung gestellten Informationen und Maßnahmen ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten und Integration der Schülerinnen und Schüler. Sollten Eltern und Erziehungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden sie entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelungen sanktioniert. Diese Vorbereitung dient auch der Unterstützung der Schulen bei der Integration der neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler. Dabei sollen durch eine enge Abstimmung mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) dessen Erfahrungen einbezogen werden um "Doppelgleisigkeiten" zu vermeiden und inhaltlich gleiche Informationen sprachlich gleich zu kommunizieren.
Der Besuch einer Orientierungsklasse soll zeitlich befristet erfolgen und höchstens sechs Monate dauern. Der Übertritt in eine Deutschförderklasse soll flexibel dann erfolgen können, wenn bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 14 Abs. 1 B-VG (Schulwesen).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
keine
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 30
- Organisationen
- 25
- Privatpersonen
- 5
- Nicht öffentlich
- 0
25 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Fachhochschule Campus Wien; Department Soziales
- Sektion Elementarpädagogik der ÖFEB
- Bundesarbeitskammer (BAK)
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Bundesschülervertretung
- Verein EduCare
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- BM f. Finanzen
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Industriellenvereinigung; Bildung und Gesellschaft
- Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Niederösterreich; Zentrum Elementare Bildung
- Netzwerk SprachenRechte
- Österreichischer Gemeindebund
- PHVSO (Pädagogische Hochschulen des Verbunds Süd-Ost); Vorsitz Private Pädagogische Hochschule Burgenland
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum; Hochschulkollegium
- Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)
- Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ); Öffentlichkeitsarbeit
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
- AFYA - Verein zur Interkulturellen Gesundheitsförderung; Vorstand
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- NeBÖ- Netzwerk elementare Bildung Österreich
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Bildungspolitik
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Rechnungshof
10 von 25 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 28.05.2025 an das Bundesministerium für Bildung übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 128 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 44/2025.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.