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Ministerialentwurf 13/MEBundesministerium für Bildung

Schulunterrichtsgesetz, Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, Änderung

Bundesministerium für BildungÜbermittelt von Christoph Wiederkehr, MAAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    30 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 27.05.2025

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 44/2025

Worum geht es?

Ziele

  • Vorbereitung auf den Einstieg in das Schulsystem
  • Erweiterung der Ausbildungsangebote zur Erfüllung der fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen

Inhalt

Unterricht in "Orientierung und Vorläuferfertigkeiten" (präliterale Bildung) Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Durch den verstärkten Familiennachzug in den letzten Jahren hat ein starker Zuzug von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich stattgefunden. Damit verbunden war vor allem eine vermehrte Migration von Kindern und Jugendlichen. Eine besondere Herausforderung, die sich bei diesen Kindern und Jugendlichen stellt, liegt darin, dass viele von ihnen aus einem anderen Kulturkreis nach Österreich kommen und keinerlei Vorerfahrung aus einem beständigen Bildungssystem haben, wie es in Österreich etabliert ist. Die Bundesregierung hat sich daher bereits im Regierungsprogramm darauf verständigt, sogenannte Orientierungsklassen zu ermöglichen. Das Konzept der Orientierung sieht vor, dass alle Kinder, die nicht über ausreichende schulische Vorerfahrungen verfügen, zu einem Orientierungsgespräch geladen werden. Bei diesen Orientierungsgesprächen werden schulische Vorerfahrungen, der Alphabetisierungsstand und weitere für den Schulalltag wichtige Informationen erfasst. Anschließend wird über die Notwendigkeit von Orientierung („Orientierungsunterricht“) entschieden.

Im Mittelpunkt dieser Unterstützung und Betreuung stehen die Vermittlung

  • grundlegenden Wissens über das Funktionieren des Systems „Schule“ in Österreich
  • erster Vorläuferfähigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch und
  • von Grundwerten und Grundregeln für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft (z.B. Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung).

Weiters soll auch die Arbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten intensiviert werden. Sie sollen dabei u.a. verpflichtend über bestehende Regeln und Pflichten in der Gesellschaft und im schulischen Kontext informiert werden und Informationen über das österreichische (Schul-)system erhalten.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Durch den verstärkten Familiennachzug in den letzten Jahren hat ein starker Zuzug von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich stattgefunden. Damit verbunden war vor allem eine vermehrte Migration von Kindern und Jugendlichen. Viele der Familien kamen zunächst nicht nach Europa, sondern wurden in Lagern aufgenommen die (hauptsächlich) in der Türkei und dem Libanon eingerichtet wurden. Mit ihrer Ankunft in Österreich sind viele der Kinder schulpflichtig.

Eine besondere Herausforderung, die sich bei diesen Kindern und Jugendlichen stellt, liegt darin, dass viele von ihnen aus einem anderen Kulturkreis nach Österreich kommen und keinerlei Vorerfahrung aus einem beständigen Bildungssystem haben, wie es in Österreich etabliert ist. Die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen, die für den Einstieg in die Schullaufbahn essentiell sind, hat nicht stattgefunden. Neben dem Fehlen von Kenntnissen der deutschen Sprache und fehlenden sozialen Kompetenzen kommt in vielen Fällen Analphabetismus in einem Alter, in dem Kinder und Jugendliche in Österreich bereits alphabetisiert sind, hinzu - zum Teil auch in der eigenen Muttersprache. Dies führt das Bildungssystem zu einer starken Überlastung, vor allem in den Stadtregionen.

Weiterlesen – noch 8 Absätze

Die Bundesregierung hat sich daher bereits im Regierungsprogramm darauf verständigt, sogenannte Orientierungsklassen zu ermöglichen. Das Konzept der Orientierung sieht vor, dass alle Kinder, die nicht über ausreichende schulische Vorerfahrungen verfügen, zu einem Orientierungsgespräch geladen werden. Bei diesen Orientierungsgesprächen werden schulische Vorerfahrungen, der Alphabetisierungsstand und weitere für den Schulalltag wichtige Informationen erfasst. Anschließend wird über die Notwendigkeit von Orientierung ("Orientierungsunterricht) entschieden.

Im Mittelpunkt dieser Unterstützung und Betreuung stehen die Vermittlung

a) grundlegenden Wissens über das Funktionieren des Systems "Schule" in Österreich

b) erster Vorläuferfähigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch und

c) von Grundwerten und Grundregeln für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, (zB Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung).

Weiters soll auch die Arbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten intensiviert werden. Sie sollen dabei ua. verpflichtend über bestehende Regeln und Pflichten in der Gesellschaft und im schulischen Kontext informiert werden und Informationen über das österreichische (Schul-)system erhalten. Die Beachtung der zur Verfügung gestellten Informationen und Maßnahmen ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten und Integration der Schülerinnen und Schüler. Sollten Eltern und Erziehungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden sie entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelungen sanktioniert. Diese Vorbereitung dient auch der Unterstützung der Schulen bei der Integration der neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler. Dabei sollen durch eine enge Abstimmung mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) dessen Erfahrungen einbezogen werden um "Doppelgleisigkeiten" zu vermeiden und inhaltlich gleiche Informationen sprachlich gleich zu kommunizieren.

Der Besuch einer Orientierungsklasse soll zeitlich befristet erfolgen und höchstens sechs Monate dauern. Der Übertritt in eine Deutschförderklasse soll flexibel dann erfolgen können, wenn bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 14 Abs. 1 B-VG (Schulwesen).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

keine

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
30
Organisationen
25
Privatpersonen
5
Nicht öffentlich
0

25 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

  • Fachhochschule Campus Wien; Department Soziales
    26.05.202515/SN-13/ME1 Zustimmung
  • Sektion Elementarpädagogik der ÖFEB
    26.05.202514/SN-13/ME1 Zustimmung
  • Bundesarbeitskammer (BAK)
    03.07.202530/SN-13/ME
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
    04.06.202529/SN-13/ME
  • Bundesschülervertretung
    28.05.202526/SN-13/ME
  • Verein EduCare
    28.05.202527/SN-13/ME
  • Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
    27.05.202516/SN-13/ME
  • BM f. Finanzen
    27.05.202518/SN-13/ME
  • Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
    27.05.202521/SN-13/ME
  • Industriellenvereinigung; Bildung und Gesellschaft
    27.05.202519/SN-13/ME

10 von 25 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 28.05.2025 an das Bundesministerium für Bildung übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 128 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 44/2025.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.