Industriestrompreisgesetz – ISPG; Standortabsicherungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusÜbermittelt von Mag. Dr. Wolfgang HattmannsdorferAuf parlament.gv.at ansehen
In Begutachtung
Wie funktioniert das Verfahren? →29 Tage Frist, bis 16.10.2026 · noch keine Stellungnahmen
Regierungsvorlage
ausstehend
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziele
- Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Österreich
- Steigerung der Wertschöpfung in Österreich
- Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie
- Ausgleich der indirekten CO2-Kosten
Inhalt
- Förderung der Stromkosten für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb in den Jahren 2027 bis 2029
- Festlegung von verbindlichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 50 Prozent der Förderhöhe
- Förderung der indirekten CO2-Kosten
- Bündelung RL SAG 2025: Förderung der indirekten CO2-Kosten
- Bündelung 2026: Verlängerung SAG
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Strompreise für industrielle Endverbraucher in Österreich und Europa haben in den vergangenen Jahren ein hohes Niveau erreicht und stellen ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts dar. Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sind energie- und handelsintensive Industriezweige in Österreich weiterhin mit höheren Kosten sowie erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Preisentwicklung konfrontiert.
Die österreichische Industriestrategie sieht daher zur Entlastung energie- und handelsintensiver Unternehmen vor, dass ein Industriestrompreis eingeführt wird. Dieser dient der Herstellung fairer Bedingungen mit wichtigen Wettbewerbs- und Handelspartnern. Die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Standorte insbesondere für energie- und handelsintensive Branchen wird dadurch für einen begrenzten Zeitraum abgesichert. Zudem wird das Risiko gemindert, dass hohe Stromkosten von der Elektrifizierung der Produktionsprozesse abhalten, die für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union unerlässlich ist. Mittelfristig werden die Strompreise durch strukturelle Maßnahmen nachhaltig gesenkt.
Die Novellierung des Standortabsicherungsgesetzes 2025 (SAG 2025) ist erforderlich, um dessen Anwendungsbereich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029 zu erstrecken. Zusätzlich soll eine Anpassung an die geänderten beihilferechtlichen Vorgaben erfolgen.
Im Rahmen der Förderrichtlinien soll eine Standortgarantie in Bezug auf die Beschäftigten abgebildet sowie sichergestellt werden, dass die zur Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung gesetzten Maßnahmen nach Möglichkeit auch den Zielen der Stärkung der europäischen (EWR und Schweiz) Wertschöpfung, der technologischen Souveränität sowie resilienter Lieferketten Rechnung tragen.
Noch 24 Tage – die Frist endet am 16.10.2026
Ministerien überarbeiten Entwürfe nach der Begutachtung regelmäßig. Der Monitor verfolgt auch bei diesem Entwurf, was daraus wird.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Die Strompreise für industrielle Endverbraucher in Österreich und Europa haben in den vergangenen Jahren ein hohes Niveau erreicht und stellen ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts dar. Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sind energie- und handelsintensive Industriezweige in Österreich weiterhin mit höheren Kosten sowie erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Preisentwicklung konfrontiert.
Die österreichische Industriestrategie sieht daher zur Entlastung energie- und handelsintensiver Unternehmen vor, dass ein Industriestrompreis eingeführt wird. Dieser dient der Herstellung fairer Bedingungen mit wichtigen Wettbewerbs- und Handelspartnern. Die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Standorte insbesondere für energie- und handelsintensive Branchen wird dadurch für einen begrenzten Zeitraum abgesichert. Zudem wird das Risiko gemindert, dass hohe Stromkosten von der Elektrifizierung der Produktionsprozesse abhalten, die für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union unerlässlich ist. Mittelfristig werden die Strompreise durch strukturelle Maßnahmen nachhaltig gesenkt.
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Die Novellierung des Standortabsicherungsgesetzes 2025 (SAG 2025) ist erforderlich, um dessen Anwendungsbereich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029 zu erstrecken. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung an die geänderten beihilferechtlichen Vorgaben.
Im Rahmen der Förderrichtlinien wird eine Standortgarantie in Bezug auf die Beschäftigten abgebildet sowie sichergestellt, dass die zur Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung gesetzten Maßnahmen nach Möglichkeit auch den Zielen der Stärkung der europäischen (EWR und Schweiz) Wertschöpfung, der technologischen Souveränität sowie resilienter Lieferketten Rechnung tragen.
Kompetenzrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Kurzinformation
Begleitschreiben
- PDFHTML
Gesetzestext
Der Entwurfstext selbst
Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung (ISP)
Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung (SAG)
Textgegenüberstellung
Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde
- PDFHTML
Erläuterungen
Die Begründung des Ministeriums
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
Noch keine Stellungnahmen
Zu diesem Entwurf ist noch keine Stellungnahme eingelangt – die Frist läuft.
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