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Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – Bundeskanzleramt

Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und FamilieÜbermittelt von Claudia PlakolmAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    6 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete 23.05.2025

  2. Parlament

    im Ausschuss und im Plenum geändert

    Was das Parlament am Text geändert hat →

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 50/2025

Worum geht es?

Ziel

Das Bundesgesetz Bundesstelle für Sektenfragen entspricht den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz -IFG Inhalt

Inhalt

Anpassung der entsprechenden Normen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesstelle für Sektenfragen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Da ihr jedoch keine Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen sind, sind die Bestimmungen nach Maßgabe des § 16 IFG anzuwenden.

Mit 1. September 2025 wird das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) in Kraft treten. Die Materiengesetze sind anzupassen, damit die Erfüllung der darin festgelegten Pflichten uneingeschränkt möglich ist.

Die Familie & Beruf Management GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes. Ihr sind Aufgaben der Bundesverwaltung übertragen, weshalb sie die Verpflichtungen des IFG treffen. Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes sind Anpassungen im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft “Familie & Beruf Management GmbH” erforderlich. In jene Bestimmungen, die ausschließlich für die Errichtung der Gesellschaft von Bedeutung und somit als historisch zu betrachten sind, wird nicht eingegriffen

Der Zivildienst als Wehrersatzdienst ist in Einrichtungen zu leisten, die als Träger des Zivildienstes anerkannt sind. In Betracht kommen Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften oder sonstige nicht auf Gewinn berechnete juristische Personen. Zivildienstleistende können aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Information gemäß § 2 Informationsfreiheitsgesetz im Wirkungsbereich der genannten Organe erlangen.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
6
Organisationen
6
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

6 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen wurden am 26.05.2025 an Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 129 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML
  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 50/2025.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.