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Ministerialentwurf 25/MEBundeskanzleramt

Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsstrafgesetz u.a., Änderung

BundeskanzleramtÜbermittelt von Dr. Christian StockerAuf parlament.gv.at ansehen (neues Fenster)

  1. Begutachtung

    1 Stellungnahme · 17 Tage Frist, endete am 02.06.2025

  2. Parlament

    im Ausschuss und im Plenum geändert

    Was das Parlament am Text geändert hat →

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 50/2025

Worum geht es?

Ziel

Legistisch korrekte und verfassungskonforme Gesetzesbestimmungen

Inhalt

Schaffung informationsfreiheitskonformer Geheimhaltungsbestimmungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit 1. September 2025 werden die wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft treten. Die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst fallenden Gesetze sollen inhaltlich und terminologisch an die neuen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Die Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit aller funktionellen Verwaltungsorgane gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG macht zum Teil eine Neujustierung einfachgesetzlicher Verschwiegenheitspflichten erforderlich, insbesondere in anderen Regelungszusammenhängen als Informationsbegehren bzw. (proaktiver) Informationspflicht. Ferner sollen geringfügige Anpassungen einer Bestimmung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, über die Übertragung in elektronische Dokumente und der Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, über die Stellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes vorgenommen werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Erläuterungen des Ressorts (neues Fenster)

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag (neues Fenster).

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
1
Organisationen
1
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

1 Organisation

Liste der Stellungnahmen

Die Übersicht des Parlaments zählt 9 Stellungnahmen – davon hier aufgeschlüsselt: 1. Die Übersichtszahl kann Einträge enthalten, die noch nicht in der Liste veröffentlicht sind.

Die Stellungnahmen wurden am 03.06.2025 an das Bundeskanzleramt übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 129 d.B. (neues Fenster) eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML
  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at (neues Fenster)

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 50/2025 (neues Fenster).

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.