Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 – SAG 2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusÜbermittelt von Mag. Dr. Wolfgang HattmannsdorferAuf parlament.gv.at ansehen
Bisher keine Regierungsvorlage
Wie funktioniert das Verfahren? →20 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete 22.09.2025
bisher keine · seit 24.09.2025 beim Ressort
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziel
Ausgleich der indirekten CO2-Kosten
Inhalt
Förderung der indirekten CO2-Kosten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Infolge der anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten wirken sich wirtschaftliche Belastungen auf Unternehmen in Bezug auf jene Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen, in einem verstärkten Ausmaß aus. Dementsprechend soll den energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Infolge der anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten wirken sich wirtschaftliche Belastungen auf Unternehmen in Bezug auf jene Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen, in einem verstärkten Ausmaß aus. Dementsprechend soll den energieintensiven Unternehmen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können und damit das Risiko der Verlagerung von CO 2 -Emissionen reduziert werden. Die auf diese Weise gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.
Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 20
- Organisationen
- 18
- Privatpersonen
- 2
- Nicht öffentlich
- 0
18 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienstes
- Lenzing AG
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion; Geschäftsbereich Recht
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Bernegger GmbH
- Bundeskanzleramt
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; Fachsenat für Steuerrecht
- Kompost & Biogas Verband Österreich
- ÖBB-Holding AG; Corporate Affairs
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft
- RAG Austria AG
- Rechnungshof
- Verein Initiative Therme Plus
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Scale Energy GmbH; Geschäftsführung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Senftenbacher Ziegelwerk Flotzinger GmbH
10 von 18 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 24.09.2025 an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Seit Ende der Begutachtungsfrist vor 11 Monaten liegt keine Regierungsvorlage vor.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie es weitergeht, ist offen.
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.