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Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz u.a., Änderung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    31 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete 29.09.2025

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 76/2025

Worum geht es?

Ziele

Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Personen

Inhalt

Implementierung AMS Weiterbildungsbeihilfe

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
31
Organisationen
18
Privatpersonen
8
Nicht öffentlich
5

18 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 18 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 30.09.2025 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 209 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Ausschuss

    Fassung nach den Beratungen im Ausschuss des Nationalrats

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 76/2025.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.