Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →31 Stellungnahmen · 2 Wochen Frist, endete 29.09.2025
BGBl. I Nr. 76/2025
Worum geht es?
Ziele
Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Personen
Inhalt
Implementierung AMS Weiterbildungsbeihilfe
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 31
- Organisationen
- 18
- Privatpersonen
- 8
- Nicht öffentlich
- 5
18 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Dachverband IDEE Austria; Vorstand
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
- Gleichbehandlungsanwaltschaft; Ombud for Equal Treatment
- Industriellenvereinigung; Arbeit, Soziales, Gesundheit
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Lebenswelt Heim Bundesverband
- Österreichische Hochschüler_innenschaft
- Österreichischer Behindertenrat
- Rechnungshof
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Oberster Gerichtshof; Präsidium
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik
- Verband Österreichischer Volkshochschulen; Generalsekretariat
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
10 von 18 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 30.09.2025 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 209 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 76/2025.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.