Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG; Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Änderung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen
Im Parlament
Wie funktioniert das Verfahren? →10 Stellungnahmen · 5 Tage Frist, endete 14.10.2025
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziel
Unterstützung von Beschäftigten und Arbeitslosen in der Beherbergung und Gastronomie
Inhalt
Leistungen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, einen Tourismusbeschäftigtenfonds einzurichten. Österreichische und europäische Fach- und Arbeitskräfte anzuwerben und zu binden, soll dadurch einfacher werden. Maßnahmen sollen gefördert werden, für die keine Leistungen oder Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) gebühren.
Die Details zur Förderabwicklung und zu den Fördervoraussetzungen, insbesondere für branchenspezifische Qualifizierungen sowie Sonderunterstützungen bei Arbeitsunfällen oder Arbeitslosigkeit, sollen in einer Leistungsordnung festgelegt sein. Die Leistungsordnung wird vom Vorstand (drei Mitglieder – ernannt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) erstellt und bedarf der Bestätigung der Bundesministerin. Bei der Leistungsordnungserstellung ist darauf zu achten, Überschneidungen mit Leistungen bzw. Beihilfen des AMS zu vermeiden.
Beispielhaft für künftige Fondsleistungen ist eine Tourismusfachkraft, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die eine Ausbildung absolvieren möchte, die eine ganzjährige Beschäftigung im Bereich Tourismus ermöglicht. Soweit das AMS die Kosten nicht trägt (mangels Arbeitslosigkeit der betroffenen Person oder mangels arbeitsmarktpolitischer Sinnhaftigkeit der fraglichen Ausbildung), sollen Ausbildungskosten teilweise oder zur Gänze finanziert werden können.
Ausbildungen im Bereich Tourismus, die nicht vom AMS gefördert werden, sind beispielsweise Kurse zu: Food-und-Beverage-Management , Housekeeping-Management , Diplomlehrgang zur diätetisch geschulten Köchin/Koch ; Onlinemarketing trifft künstliche Intelligenz im Tourismus . Eine Liste von infrage kommenden Ausbildungen ist unter anderem in der AMS-Weiterbildungsdatenbank unter folgendem Link einsehbar: http://www.weiterbildungsdatenbank.at.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, als Element im Bereich der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung im Tourismus einen gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte einzurichten (Tourismusbeschäftigtenfonds). Damit sollen die Anstrengungen zur Anwerbung und Bindung von österreichischen und europäischen Fach- und Arbeitskräften unterstützt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 10
- Organisationen
- 10
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
10 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Arbeiterkammer Wien; Sozialpolitik
- BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
- BM f. Finanzen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Landwirtschaftskammer Österreich
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik
- Rechnungshof
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
Die Stellungnahmen wurden am 15.10.2025 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 253 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.